Das Urheberrecht ist ein sehr sensibles Thema, dass immer wieder seine Ansprüche anmeldet. Gerade in einer BürgerCommunity wie dem Lokalkompass wird gerne dagegen verstoßen. Das geschieht meistens aus Unwissenheit - schützt aber leider nicht vor Strafe.
Wir haben das Thema bereits mehrfach behandelt, wollen aber gern noch einmal darauf eingehen.
Antwort: Es kommt darauf an, was welche Ausschnitte Sie wählen. Individuell-persönliche Textausschnitte dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden. Allgemeine Abschnitte stellen keine Urheberrechtsverletzung vor. Beispiel: "Sie betrat den Raum und öffnete das Fenster." beinhaltet keine Urheberrechtsverletzung. Es ist jedoch oft schwer zu bestimmen, wo die Individualität eines Textes liegt.
So gehen die Inhaber der Rechte an den Werken von Karl Valentin und Heinz Erhardt seit Jahren gegen Anbieter vor, die Zitate der Künstler online verwenden. Prüfen Sie also immer, ob der Urheber seit über 70 Jahren tot ist, denn damit erlischt das Urheberrecht.
Ein Textzitat ist nur dann erlaubt, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Fehlt nur eine Voraussetzung liegt eine Verletzung vor.
Frage: Darf ich eine kurze Zeile aus einem Liedtext übernehmen?
Antwort: Nein, denn oft sind diese Zeile individuell-persönlich geprägt und stellen eine Urheberrechtsverletzung dar.
Ein Zitat ist nur dann erlaubt, wenn es zur Mehrung des Wissens und geistiger Erkenntnisse beiträgt. Eigene Ansichten und Gedanken müssen also unterstützend dazu beitragen. Es besteht also eine "Belegfunktion". Es hilft aber nicht zu sagen: "Ich fand das Zitat so schön"
Frage: Darf ich ein Foto aus dem Internet verwenden, wenn ich dazu schreibe, dass ich das Foto einfach kopiert habe?
Antwort: Nein! Und zwar ohne Ausnahme. Sie müssen immer eine schriftliche Einwilligung des Urhebers haben um Fotos zu verwenden.
Tipp: Schauen Sie nach CC Lizenzen oder Portalen, die Fotos zur kostenfreien Verwendung anbieten.
Dann darf ich auch nicht den Götz von Berlichingen zitieren, oder ist der schon 70 Jahre tot? Oder ist das Urheberrecht verlängert worden? Das soll es ja auch noch geben!
Ich gebe mir Mühe, alles zu befolgen! Danke für den Text! Ist ja zu meinem Schutz!!!
Der Götz ist doch schon lange tot ;-) Den darfst Du sicher zitieren. Aber eine Liedzeile der Toten Hosen dagegen schon wieder nicht. Ausser es handelt sich um ein Zitat, dass in einem Kontext geschrieben ist, welcher zur Mehrung von Wissen dient....
Aber ja, Du hast recht, es ist ganz schön kompliziert und oft sind es nur winzige Kleinigkeiten, die zwischen Recht und Unrecht entscheiden.
Leider gibt es viele Anwälte, die sich auf Abmahnungen dieser Art spezialisieren.
"ganz schön komplizert" - richtig!
"Ist ja zu meinem Schutz!" - richtig. Um nichts anderes geht es! Und bei Fragen helfen Redakteure und Moderatoren.
Was Deine Frage angeht: Götz von Berlichingen bzw Goethe sind meines Wissens schon ein ganzes Weilchen unter der Erde;-) Trotzdem gibt es da noch Verlage, die ggf Nutzungsrechte durchsetzen möchten. Darum sollte man sich immer absichern, bevor man ggf irgendwem auf die Schuhe tritt und der einem dann teure Rechungen schickt... Auf Nummer sicher gehst Du in der Regel, wenn Du niemals komplette Werke zitierst, sondern höchstens einzelne Sätze innerhalb Deiner eigenen Texte. Das fällt dann meist unter das Zitatrecht. In Deiner aktuellen Buch-Rezension hast Du es also schon richtig gemacht ;-)
Es gab zu früheren Zeiten z. B. Austauschtreffen Schulungen/Seminare für z. B. Schülerzeitungsredakteure. Diese wurden von einer großen Ortskrankenkasse kostenfrei angeboten. Hier gab z. B. auch sogenannte "Schnibbelbögen" mit Grafiken, Karrikaturen für die Druckausgaben (gut Internet gab es zu der Zeit noch nicht). In verschiedenen Vereinen werden ebenso entsprechende Seminare für Öffentlichkeitsarbeit für die eigenen Mitglieder durchgeführt. Vielleicht gibt es solche "Schulungen" auch für freie Hobbyschreiber.
Daher fände ich die Rubrik Tipps & Tricks in der Öffentlichkeitsarbeit gar nicht mal so schlecht. Stolperfallen wie Gedichte, Textausschnitte etc. sowie fremde Bilder, Grafiken oder Karrikaturen auch ein weites Feld.
Gerade das Thema Bilder (z. B. beim Rudelgucken oder in Schwimmbädern etc.) mit dem Stichwort "Recht am eigenen Bild" ist sehr interessant. Sagen wir mal, beim Rudelgucken und weiteren öffentlichen Veranstaltungen möge sich bitte niemand beschweren wenn Bilder angefertigt werden. Wer nicht dort sein sollte ("gelber Schein" oder eigentlich woanders ...), sollte sich nicht beklagen.
In Schwimmbädern, gerade Freibäder, Seen usw. sollte auch darauf geachtet werden vielleicht keine unbekleideten Kinder oder die Dame nebenan oben ohne abzulichten. "Sturzbesoffene" auf Bildern aller Art oder Personen zeitweisem Ausfall von Körperfunktionen sollten auch nicht fotografiert bzw. nicht veröffentlicht werden
In Ferienfreizeiten oder auf Wochenenden mit Kindern- und Jugendlichen sollte bei der Anmeldung ein Passus aufgenommen sein, mit dem auf das erstellen von Bildern etc. während dieser Zeit hingewiesen wird und die Personensorgeberechtigten sollten dieses zur Kenntnis nehmen bzw. ein ablichten der Sprößlinge ablehnen (manchmal gibt es hierfür auch gute Gründe).
Ach ja noch Nachtrag zum Thema Texte, Beiträge aus Zeitschriften. Früher wurden auch mal gerne Beiträge zu Sternchen und Stars oder eines gewissen Dr. aus einer Jugendzeitschrift entlehnt. Man glaubt es kaum, auch diese große Zeitschrift liest kleine Zeitungen und dann gibt es auch hier Ärger. Dieser kann auch teuer werden, muss aber nicht - in diesem Falle ist es mit einem "blauen Auge" für die kleine Schülerzeitung ausgegangen.
Wie dies mittlerweile z. B. auch bei Vereinszeitungen ist, entzieht sich meiner Kenntnis, aber auch in solchen tauchen schon mal augenscheinlich fremde Texte auf. Der o. g. Fall war ein Beispiel aus einer Schulung in den 1980er Jahren, heute gibt es aber "Tante Guckel" u. a. Suchmaschinen und eben Leute die gerne Geld verdienen wollen mit der Vertretung von Rechten Dritter oder wirklich von Urhebern beauftrage Anwälte.
Auf die Neuzeit übertragen: nicht nur Gedichte untoter oder noch nicht lange genug toter Dichter, sondern auch zahlreiche Kochrezepte etc. könnten da auffallen. Auch wenn das Rezept von der Freundin etc. stammt, vielleicht ist eine ursprüngliche Quelle doch ein Koch- oder Backbuch?
Als Zitat gekeinnzeichnet wie: Zitat von ...sowieso, ist doch erlaubt meines Wissens
nach.
Wie sieht es aus wenn ich vom LKompass Artikel woanders einstellen möchte? Im Link sieht ein jeder wo es ursprünglich stand und von wem der Artikel geschrieben wurde. Das müsste doch erlaubt sein? Ich gebe es ja nicht als mein Geistigen Eigentum aus.
Darrüber hätte ich gern mehr Infos.
Ich schreibe ja auch hin und wieder einige Tipps zum PC oder zum Sport.
Da ich zu den jeweiligen Themen gerne auf andere Seiten verlinke, habe ich
Aufgrund der "Urheberrechtsverletzung" mir die Arbeit gemacht, und einige Seitenbetreiber schriftlich angefragt, ob es in ihrem Interesse wäre.
Die Antworten waren eindeutig:
Texte komplett kopieren - nein
Bilder kopieren - nein
Zitieren, nur auf Anfrage beim Betreiber und dann auch nur unter Auflagen.
Eine angeschriebene Fachanwältin für Urheber- & Medienrecht schrieb mir dazu, ich zitiere:
Das Verlinken von Inhalten ist „das Herzstück des Internets“, so die Richter. Daher ist das Setzen von Links grundsätzlich auch ohne ausdrückliche Zustimmung des verlinkten Seiteninhabers gestattet. Zitat Ende.
Ich muss aber betonen, dass mir einige Seitenbetreiber „ausdrücklich verboten“ haben auf ihre Seiten zu verlinken. Bei nicht Beachtung drohte man auch gleich mit Anwälten.
Gut ich kann auf solche Seiten wegen Unsportlichen Verhalten ganz verzichten und das meine ich auch so. Löschen von Favoriten auf diese Seite und das nicht aufrufen solcher Seiten.
Fairerweise muss man auch sagen, das sich viele gefreut haben, als ich mit meiner Idee vorgesprochen habe. Ein kurzer Text mit dem Link zum LK um zu zeigen was ich meine und schon gab es das OK. Die netten Hinweisen - Texte komplett kopieren - nein, Bilder Kopieren - nein, Zitieren, nur auf Anfrage beim Betreiber und dann auch nur unter Auflagen.
Das habe ich schriftlich und beachte die Vorgaben der Seitenbetreiber.
In den Medien wurde auch darüber berichtet das der Axel Springer Verlag und einzelne Nachrichtenagenturen diejenigen Abmahnen, die Pressemitteilungen übernehmen obwohl sie die Quelle nennen. Das hat jahrelang gut geklappt, aber im Moment scheint es auch eine neue und lukrative Einnahmequelle zu sein. Für Anwaltskanzleien ein gefundenes Zubrot und schnell verdientes Geld.
Willkommen in der schönen Neuen Welt des Urheber- & Medienrecht.
Ich habe auf der von mir betreuten Webseite der Kirchengemeinde einen Beitrag zum westfälischen Teil des Jakobsweges eingestellt. Die Texte sind größtenteils der Webseite des Landschaftsververbandes Westfalen-Lippe, Altertumskomission, entnommen und mit Angaben zu Unterkünften in uneserer Region ergänzt. Für die Übernahme der Texte habe ich vorher beim LWL angefragt und die entsprechende Erlaubnis erhalten, mit der Auflage "mit freundlicher Genehmigumg ..." auf die Quelle hinzuweisen
Um alles hier zu lesen vergeht schon etwas Zeit. Auch ich weiß aus jahrelanger Erfahrung, dass alles etwas kompliziert ist.
Es gibt viele Anwaltsbüros, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben.
Ich habe selbst beim Erstellen einer Internetseite für einen Bekannten das so in der Praxis erlebt.
500 € für die erste Abmahnung. Unterschreiben einer Unterlassungserklärung.
Bei Nichtbefolgung wird der nächste Kostenrahmen von 4.000 € fällig.
Anmerkung:
Ich habe nur auf ausdrücklichen Wunsch meines Bekannten so programmiert.
Die Kosten von 500 € hat er natürlich übernommen!
So sieht es leider aus.
Über Logfiles auf meinen Internetseiten kann ich immer wieder feststellen,
das diese auch von Anwaltsbüros besucht werden.
Sie sind oft nicht anonymisiert....
Hinzufügen möchte ich noch:
Grundsätzlich die Anfragen schriftlich einreichen!
@Jürgen: Ja und wenn schriftlich, diese Mails ggf. auch ausdrucken - mein Rechner war nämlich irgendwann danach in das ewige Datennirwana eingegangen = Verlust der alten Mails ...
Zitat aus Was ist die Wikipedia?
Anders als herkömmliche Enzyklopädien ist die Wikipedia frei. Es gibt sie nicht nur kostenlos im Internet, sondern jeder darf sie unter Angabe der Autoren und der freien Lizenz frei kopieren und verwenden, solange er die Herkunft angibt. Dafür sorgen die Creative-Commons-Lizenz und die GNU-Lizenz für freie Dokumentation, unter der die Autoren ihre Texte veröffentlichen. Zitat ende.
Wenn ich jetzt schreibe: Verdammte Kacke, das ist alles ganz schön kniffelig! Habe ich dann irgend jemanden das Wort aus dem Munde genommen? (kann ich verstehen)
Soll Leute geben die wollen auf solche deftigen Zitate auch ein Urheberrecht haben ... ;-) Obwohl, in Amiland kann man so etwas bestimmt eintragen lassen ...
Es ist schon schlimm, wenn "Abmahn-Geier" versuchen völlig überhöhte Foto-Honorare einzutreiben, z.B. bei eb.... für ein schlechtes Artikel-Foto drei - vierstellig, wo ein ähnliches Foto wohl bei vielen ,selbst ProfiFotografen für rund 2o €uronen zu bekommen ist?
Den Wert eines Fotos bewerten?
Wohl nur sehr schwer möglich ?
Da wird wohl der Willkür der freie Lauf gelassen?
Ähnlich bei Texten.....
Also Vorsicht!
Stimmt. Ist mir auch schon aufgefallen. Es gibt für Markennamen z. B. einigermaßen verständliche Umschreibungen ohne diese direkt zu nennen. Artikel die positiv, wohlwollend, sind werden - nehme ich an - weniger kritisiert, aber wenn Marken oder Firmennamen negativ verwendet werden ...
Es wäre evtl. interessant zu wissen, ob man Produktbilder oder -symbole über die Seiten der jeweiligen Hersteller einbinden darf (diese werden eingebunden und von der Originalseite nachgeladen).
Einige Unternehmen bieten auch auf ihren Webseiten Bilder für Werbezwecke an (z. B. seinerzeit eine Brauerei mit Logos oder Vorlagen für z. B. Speisekarten etc.), eine Software-Schmiede bietet den Absolventen der entsprechenden Schulungen die Nutzung des entsprechenden Logos dieser Ausbildung für Webseite etc. an. Alles mit festen Bedingungen und Vorgaben zur entsprechenden Verwendung.
Schön, dass Ihr darüber diskutiert. Wenn wir Euch auf eine Urheberschutzverletzung aufmerksam machen, dann tun wir das in Eurem Interesse. Und wenn Euch etwas auffällt, was in die Richtung geht, ist ein Hinweis an uns keine "Petze" sondern schützt vor unangenehmen Schreiben.
Es gibt sogar Gebäude (siehe Zeche Zollverein) und viele andere, von denen man keine Fotos veröffentlichen darf. Ebenso schwierig ist die Rechtslage, wenn man in Zoos fotografiert. Einige geben sich mit der Nennung des Zoonamen zufrieden, wie Gelsenkirchen, andere schicken Abmahnungen. Das heißt, man muss sich vor dem Fotografieren genau informieren, was oft sehr schwierig ist.
Das ich aber nicht aus Liedern etc. zitieren darf, wusste ich bisher nicht. Das verstehe ich auch nicht, weil ja wahrscheinlich alles schon mal von irgend jemanden gesagt wurde.
In Deutschland gilt die Panoramafreiheit, man darf im Grunde jedes eigen erstellte Foto veröffentlichen, wenn es nicht innerhalb des Geländes gemacht wird. Aber auch da, dürfte es kaum Abmahnungen geben, Zollverein streitet das jedenfalls ab.
Schwieriger ist es im Ausland, denn der Eiffelturm bei Nacht - darf nicht veröffentlicht werden, ebenso wenig wie Fotos vom Atomium...
@Anne: Verhältnismäßigkeit kann auch eine Rolle spielen. Wenn Du etwa mit eigenen Worten einen schönen und langen Beitrag über die Beatles schreibst und zur Illustration "Love, love me do" als Zwischenüberschrift nutzt, wird Dich (wahrscheinlich) niemand abmahnen. Wenn der lange Beitrag hingegen ausschließlich aus kompletten Beatles-Liedtexten besteht, wäre die Wahrscheinlichkeit einer Klage sehr viel höher...
Goldene Regel: Bei Ermahnungen oder Unsicherheiten Rat holen und schnell reagieren. Das Community-Management unterstützt Euch hierbei nach bestem Gewissen.
Ich habe mal eine Frage.
Seit wann ist das mit dem "Urheberrechtsverletzung" so wichtig geworden?
Ich kann mich daran Erinnern, viele Fotos vom Eifelturm bei Nacht in verschiedenen Medien und auch hier im Internet gesehen zu haben, ohne das sich jemand darüber Beschwert hat.
Gut ich sehe ein das es hier um das persönliche Gut geht das es zu schützen geht.
Im Moment wird man den Eindruck nicht los, das so etwas wie eine Goldgräberstimmung herscht?
@Manfred: Die Abmahn-Abzocke hat vermutlich schon so manchen Anwalt reich gemacht.
Hier ein Auszug von der Internetseite von Zeche Zollverein:
Weitere Informationen
Private Aufnahmen auf dem Gelände des Welterbes Zollverein sind ohne eine Fotogenehmigung möglich. Geht es über die private Nutzung hinaus, stellt die Stiftung Zollverein bei der redaktionellen Nutzung eine kostenfreie Genehmigung aus. Lediglich bei kommerzieller Nutzung (Produktwerbung, Anzeigen, Advertorial, etc.), deren Inhalte in keinem Bezug zum Welterbe Zollverein stehen, ist die Genehmigung kostenpflichtig und orientiert sich an den marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte.
Angenommen ich veröffentliche hier ein Foto von Zeche Zollverein. Ist das dann eine redaktionelle Nutzung? Wenn ja, müßte ich mir dann eine Genehmigung holen?
Klar auf der einen Seite ist es Goldgräberstimmung, auf der anderen Seite gilt es aber die Rechte des Einzelnen zu wahren. Und so kann es durchaus passieren das Du eines Morgens eine Zeitung bekommst und vom Titel prangt Dir dein eigenes Foto entgegen - und Du, du weißt da nichts von. Ist mir vor einigen Jahren hier mal widerfahren. Es war schon ein seltsames Gefühl das dieses Bild in mannigfacher Ausfertigung durch quasi fast jeden Haushalt ging.
Nun die Geschichte ging am ende für alle Beteiligten gut aus...
Ich möchte damit nur sagen, schützt eure Bilder, Copyright einfügen, und ab dafür ...
Das beste Copyright in Bildern nützt nichts, wenn es an der falschen Stelle plaziert ist. Die meisten setzen das Copyright links oder rechts unten am Bildrand ein. Kein Problem das mit den einfachsten und kostenlosen Bildtools weg zu schneiden.
Ich währe natürlich auch darüber erbost wenn irgendwer meine Texte/Bilder irgendwo ohne Einverständnis abdruckt.
Ich bin aber auch der Meinung, das die Strafen zu hoch sind wenn man das erste mal erwischt wird. Die Rechstlagen sind manchmal undurchsichtig, was darf ich was darf ich nicht. Keiner liest sich AGBs durch um zu verstehen. Keiner ist fähig das alles zu verstehen.
Was früher "Selbstverständlich" war, Ablichtung Zollverein/Eifelturm (Beispiele) wird heute zu einer reinen "Urheberrechtsverletzungjagt" nur um an das leicht verdiente Geld zu kommen.
Warum ist es für die einen eine Selbstverständlichkeit wenn ich auf deren Seite Verlinke, für andere ist das ein Nogo und wird sofort geahndet, wobei das Gesetz eindeutig sagt, es ist gestattet.?
Ich hatte mal das Vergnügen einer nicht nachvollziehbaren AGB. Ich musste mir damals einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Der wiederum musste sich auch noch einen weiteren Fachanwalt zu Rate nehmen, um zu Verstehen.
Man sieht also, das es schon für den Enzelnen ein Problem darstellt - was darf ich, was darf ich nicht.
Am Ende bleibt nur das was Michael Dadek schon hier sagte:
Ich Zitiere Michael Dadek:
Am besten nur eigene Texte verwenden, die Fotos selber schießen, dann ist man auf der sicheren Seite. Zitat ende.
Das Problem sind dabei wieder die Bilder. Fotografierst Du wieder ein Gebäude wie "Zollverein" und veröffentlichst das hier oder irgendwo kann es dich schon wieder was kosten.?
@Christoph, da hätte ich auch einen Schock bekommen und böse reagiert.
Meine Bilder dürfen geklaut werden, Geld wird mir ja keiner dafür geben ;-(, also egal
Das man nicht Personen, ohne deren Erlaubnis einfach veröffentlicht, müßte eine Selbstverständlichkeit sein. Das gilt , wie oben schon angesprochen wurde, besonders für Kinder.
Was ist aber, wenn jemand deutlich zu verstehen gibt, dass er fotografiert werden möchte oder sich vor der Kamera in Positur stellt. Darf ich das ohne schriftliche Genehmigung veröffentlichen?
@Manfred, es ist wirklich schwierig. Vielleicht sollten wir unsere Zeit nutzen und im Netz nach Verstößen suchen und uns einen Anwalt nehmen, der dann für uns alles einklagt. ;-))
Ich habe mal gelesen, das Personen die auch damit einverstanden sind so etwas wie eine Erklärung unterzeichnen müssen, damit Du die Bilder - sagen wir mal - hier im LK ablichten darfst.
@ Anne, im Prinzip ist es am Sinnvollsten bei Personen prinzipiell eine schriftliche Einverständniserklärung einzuholen, sowas findet sich als Vordruck im Web... Ansonsten sollte ein jeder seine Bilder in den EXIF Dateien unmißverständlich urheberrechtlich kennzeichnen ;-) ...
Bei Einzelpersonen kann ich das auch machen, aber nicht mehr bei öffentlichen Veranstaltungen mit vielen Personen. Einzelfotos kann man später immer noch auf ausdrücklichen Wunsch entfernen, peinliche oder herabsetztende, die Würde des abgelichteten verletzende Bilder, sollte der Fotograf von sich aus gar nicht erst einstellen.
Es gibt aber auch Leute die kommen direkt auf einen zu, und bitten um Löschung des Bildes. Mmh, die VA ist eigentlich öffentlich und wenn die Person gerade mit Bier oder Freund/in rumläuft ..., aber um des Friedens Willen. Man denke immer so in Richtung eines bestimmten Boulevardblattes, da könnte so manche Aufnahme auch Probleme bereiten.
Es wird immer wieder gegen Urheberrechte verstossen, massenhaft gibt es Fotos vom Eiffelturm bei Nacht oder vom Atomium im Netz. Es wird sicher den einen oder anderen "erwischen" der völlig ahnungslos ist. Auch hier im LK gab es bereits Abmahnungen gegen Nutzer, die zur Kasse gebeten wurden. Dieser Beitrag soll Euch nur immer wieder daran erinnern, wie wichtig das Thema ist.
Personenfotos dürfen selbstverständlich nicht ohne Einverständnis veröffentlicht werden, es sei denn, sie stimmen durch ihre Handlungsweise (Blick in die Kamera und lachen o.ä.) zu. Tja, das muss mal erst einmal herausfinden.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich ein lachendes Kind auf einem Kinderfest, Kirmes etc. ablichte und kann aber die Eltern nicht mehr ausfindig machen. Darf ich dann das Bild trotzdem veröffentlichen ?
@Kerstin, ich denke, die Fotos solltest Du auf keinen Fall ohne Erlaubnis der Eltern veröffentlichen. Ich persönlich bin der Meinung, dass man mit Fotos von Kindern besonders sensibel umgehen sollte, gerade in der heutigen Zeit. Aber das ist ja nicht das Thema. Es war mir nur wichtig, es einmal anzusprechen.
Auf der sicheren Seite als Bürger-Reporter ist, wer grundsätzlich eigene Worte und eigene Bilder nutzt. Wer sich hingegen mit "fremden Federn" schmücken will, sollte dazu von allen ggf Beteiligten ein schriftliches Ok einholen - und bei eventuellen Unstimmigkeiten schnell und kulant reagieren.
Könntet ihr vom LK nicht so etwas wie einen Leitfaden aus all den Fragen und Antworten erstellen und diesen dann für jedermann Verfügbar machen auf der LK Seite?
@ Stanley, wie wäre es denn mal mit der einen oder anderen vorbereiteten Erklärung, die sich die Lkler schlicht und einfach im Bedarfsfall herunterladen könnten ?
Eine konkrete Frage an die Herren!
Darf man Fotos, die durch das Abfotografieren von Spielszenen, z.B. beim Fußball, entstanden sind, im LK veröffentlichen?
Dieses "screen-shooting" scheint immer beliebter zu werden!
Im Voraus und mit freundlichen Grüßen danke ich für eine legitimierte Antwort
Hildegard van Hüüt (LK Xanten)
Liebe Hildegard,
diese Frage wurde mir was das Abfotografieren bei Fußball betrifft, wie folgt Beantwortet.
Stanley Vitte aus Düsseldorf am 14.06.2012 um 17:27 Uhr
@Heinz: das Foto, das Du schießt, ist Deins.
Ich habe nur noch keine Antwort auf meine Frage bekommen, wenn man eine Repro, aus Büchern oder Zeitungen macht, ob ich da nur die Quelle Angeben muss, und ob diese erlaubt ist.
Glück auf!
Ich bin zwar kein "Herr" liebe Hildegard, aber der Beitrag ist von mir und ich denke ich kann auf alle Fragen eine Antwort geben: Ja, das abfotografierte Foto ist erlaubt.
@christoph: Herunterladen geht leider nicht, aber wir haben alle Beiträge über diese Themen gebündelt und zwar hier: Lokalkompasstipp
Hallo, liebe Beate!
Hab ich deinen Namen vielleicht überlesen, oder wurde er nicht erwähnt? Bekannt ist er mir auf jeden Fall!!!
Egal, ich danke dir (Wenn ich dich auch einfach so duzen darf! (Ist ja eigentlich ne nette :) Geste, klar!)) recht herzlich für diesen Beitrag und die Antwort von fachkompetenten Leuten bzw. von einer kompetenten Frau.
Wenn 's dich interessiert, schreib ich dir gern, warum ich diese Frage gestellt habe: Ich hatte einen LK-Beitrag mit vielen vom Fernseher abfotografierten Bildern eingestellt, zu dem unser Redakteur Herr Pries urheberrechtliche Bedenken geäußert hatte.
Gut, dass ich deine Info zur Not weiterleiten kann!
MghG aus Xanten bzw. aus Birten
@ Beatrix - Meine Frage, respektive meine Anregung wurde geflissentlich übergangen. Danke für die vielen und zugleich verwirrenden Links, im Zweifelsfall Urheberrecht bei Wikipedia anklicken, dann Deutsche Gesetze aufrufen - und dann viel Spaß beim Suchen ... Eines noch, nette Idee mit den ganzen Icons, die eh kein Mensch beachtet, und vor allem wie kommt man da dran? ...
Also, hier noch einmal die konkrete Frage nach einer Blanco - Erklärung die die wichtigsten Punkte beinhaltet. Schließlich und endlich hat der LK auch etwas davon ...
@ LK Essen Süd - damit meine ich Vorlagen oder eine Hilfe für interessierte Fotografen und solche die es werden möchten, damit sie die erforderlichen Formulare oder Vorlagen zwecks Einverständniserklärungen u.ä. erstellen können...
Es gab mal einen Link von Verdi, der Gewerkschaft, unter anderem zum Thema Urheberrecht(e) und deren Verwertung etc ...
Ich hatte gerade noch alte Unterlagen aus Schülerzeitungstagen gefunden. Da sind mir einige Unterlagen zum Themen Medien der CSU-nahen "Hanns-Seidel-Stiftung" in die Hände gefallen. Diese Stiftung bietet auch z. T. kostenfreie Bildungsangebote zum Thema Internet usw. an. Leider in Bayern ;-)
Vielleicht gibt es im Erscheinungsgebiet der Anzeigenblätter zum "Lokalkompass" ähnliche Angebote anderer Organisationen (z. B. VHS). Zumindest früher gab's solche Workshop-Nachmittage bei einer Krankenkasse. Kann aber auf der Webseite nichts finden.
Und was hat Facebook mit dem Thema hier zu tun? Das die, genauso wie Google und Picasa sich da mal gern die Bildrechte durch die Hintertür aneignen ist ja wirklich nicht neu, geschweige denn der Diskussion hier zuträglich. Nebenbei lenkt es vom eigentlichen Thema nach wie vor ab.
Also ...
Leider wird auch hier, dass Copyright-Law in einem Atemzug mit dem deutschen Urheberrecht und dem Nutzungsrecht genannt, auf die Details und Unterschiede von Bildnisrecht, Kunsturhebergesetz und Persönlichkeitsrecht nicht eingegangen und auch die Problematik der Interessenabwägung und Informationswerte bei der Berichterstattung nicht deutlich gemacht.
Beatrix: "Personenfotos dürfen selbstverständlich nicht ohne Einverständnis veröffentlicht werden, es sei denn, sie stimmen durch ihre Handlungsweise (Blick in die Kamera und lachen o.ä.) zu."
Auch diese Aussage entsprecht nicht der aktuellen Rechtsprechung !
Das betagte Kunsturhebergesetz (KUG) geht in seinem Wortlaut nur von der Verbreitung (§ 22) der Fotos aus, das Fotografieren selbst ist nicht Regelungsinhalt. Dieses Manko wurde im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung (Persönlichkeitsrecht) ausgefüllt und wird damit begründet, dass dem Betroffenen die Kontrolle und Verfügungsgewalt über die von ihm angefertigten Fotos entzogen wird.
Nach wie vor gilt, dass in dem bloßen Dulden der Fotografie noch keine!!! Einwilligung zur Veröffentlichung gesehen werden kann.
Das gilt auch für Personen, die sich in der Öffentlichkeit präsentieren, wie z.B. "Straßenkünstler". Außerdem sind künstlerische Darbietungen auch über das urheberrechtlich verankerte Leistungsschutzrecht abgesichert.
Was "Personen der Zeitgeschichte" angeht, hier hat der Bundesgerichtshof das sogenannte abgestufte Schutzkonzept entwickelt, was eben kein Freifahrtschein in der Berichterstattung darstellt. Auch die viel zitierte "Pressefreiheit" greift in diesem Fall nicht, da es sich hierbei um ein Abwehrrecht gegen staatliche Maßnahmen handelt (insbesondere gegen Zensur). Grundrechte gewähren grundsätzlich keine Ansprüche von privaten Personen oder Unternehmen gegeneinander.
Kerstin: "Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich ein lachendes Kind auf einem Kinderfest, Kirmes etc. ablichte und kann aber die Eltern nicht mehr ausfindig machen. Darf ich dann das Bild trotzdem veröffentlichen ?"
Ein Minderjähriger ist die „Heilige Kuh“ des BGH. Das lernt jeder Jurist schon im ersten Semester.
Bei Minderjährigen muss die Einwilligung von den Erziehungsberechtigten erteilt werden, soweit das Kind unter 14 Jahren ist. Ab 14 Jahren muss zusätzlich das Kind selbst zustimmen. Einwilligungen Minderjähriger sind übrigens ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten ohne rechtliche Wirkung, §§ 107, 111 BGB.
Noch etwas rechtliches.
Ich hoffe ihr seid alle Rechtsanwälte, denn Rechtsberatungen sind nämlich den Rechtsanwälten vorbehalten und ansonsten nicht erlaubt.
Uwe: "....denn Rechtsberatungen sind nämlich den Rechtsanwälten vorbehalten und ansonsten nicht erlaubt."
Die Darstellung ist leider auch nicht korrekt, denn das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) wurde am 1. Juli 2008 vom Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, kurz RDG, abgelöst.
@Andre, ist mir bekannt.
Ausschnitt aus Wikipedia:
In Deutschland ist die außergerichtliche Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gesetzlich reglementiert, das zum 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte. Wer unentgeltliche rechtliche Beratung (Rechtsdienstleistungen) außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt.
Urheberrechte hin oder her wer etwas veröffentlicht gibt seine „Sache“ frei. Ansonsten möge Er/Sie es lassen. Das Internet ist eine freie Plattform. Wenn ich etwas zitiere, was ich schon vor langer Zeit irgendwo gelesen oder anderweitig gesehen habe soll ich erst nach Urheberrechten Ausschau halten? Wer soll sich auskennen mit Urheberrechten außer Rechtsanwälte? Sie machen doch die Gesetze, die nur sie verstehen. Damit sie ihren Unterhalt verdienen können.
Ich bedanke mich für die sehr umfassende Information. Es ist tatsächlich so, das man im Eifer des Gefechts den Artikel mit fremdem Gut aufpeppen will. Ich bemühe mich zukünftig aufzupassen!
Darf man Online-Videos einbetten? - BGH entscheidet über Framing
"Dürfen Facebook-Nutzer, Homepage- oder Blogbetreiber auch in Zukunft Bilder oder Filme von Videoplattformen auf ihren Seiten zeigen? Oder ist das künftig verboten? Der Bundesgerichtshof hält die Einbindung für zulässig. Das letzte Wort hat aber der Europäische Gerichtshof..."
ob Framing oder Embedding: Fairness und Ehrlichkeit ist nie verkehrt. Auf Nummer sicher geht weiterhin, wer die Urheber von Fotos und Videos um schriftliche Erlaubnis bittet, bevor er deren Material auf lokalkompass.de öffentlich nutzt. Außerdem sollte man die Quellen immer namentlich erwähnen, um niemals den Eindruck zu erwecken, man wolle die Fotos oder Videos als seine eigenen ausgeben!
Salopp gesagt: Wer sich mit fremden Federn schmückt, wird schnell geteert...
Es geht auch anders: Man sucht Internetseiten auf von einer Agentur herausgegebene Texte ab und versendet die Bitte diese von der Seite zu löschen oder die Nachrichten weiterhin, aber dann kostenpflichtig, zu beziehen. Das Problem ist, diese Texte waren in diesem Falle über einen Nachrichten-Feed in die Seite eingebunden ohne Einfluss auf die Herkunft der ursprünglichen Nachrichtenquellen. Also dann besser weg mit allen dieser "Feeds".
Helsinki (Finnland): Eurojackpot |
Eurojackpot ist die neue Lotterie mit Jackpots von mindestens 10 bis maximal 90 Millionen Euro. Gespielt wird nach der Spielformel 5 aus 50 und 2 aus 8 Eurozahlen. Beteiligt sind die Länder Deutschland, Dänemark, Finnland, Italien, Niederlande, Slowenien und Estland.
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Peter Gerber ist ein Bürgerreporter der ersten (Lokalkompass-)Stunde. Seither bereichert er die Community unermüdlich mit seinen Beiträgen. Sein Engagement ist spitze, und das lässt sich (auch) mit einer Zahl belegen: Am Mittwoch, 1. Juni, hat er die „magische Hürde“ von 25.000 Punkten überwunden. Klar, dass es bei der Wahl zum „Bürgerreporter des Monats“ Juni nur einen geben kann: Peter Gerber.
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Adventskompass Weihnachten naht mit großen Schritten, und unser Lk-eigener Adventskalender versüßt das Warten aufs Fest: vom 1. bis zum 24. Dezember gibt es in unserer Community jeden Tag etwas zu gewinnen - hinter jedem Türchen steckt eine neue Überraschung!
Zum einen wollen wir "Glück verschenken": Dank einer Kooperation mit Westlotto verlosen wir am 1.Advent den Rubbellos-Adventskalender im Wert von 50 Euro sowie an...
Text geschrieben, Bilder hochgeladen, fertig ist der Beitrag. Eigentlich. Doch dann fällt auf, dass ein Bild aus Versehen verdreht oder doppelt ist, dass der Text zum Bild fehlt oder in der Galerie das wichtigste Bilddetail nicht zu erkennen ist. Hier erklären wir, wie man diese Pannen beheben kann.
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Die Tradition ist so jung wie die Berufsbezeichnung: Seit dem Jahr 2010 ist am jeweils vierten Montag des Januars Community Manager Appreciation Day. Sprich: Heute ist der Tag der Community-Manager. Der Tag, an dem Eure Moderatoren eine Würdigung verdient haben.
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Mülheim: Leckerbisschen | Am 15.03. wird Vicky Amesti im Café Leckerbisschen in der Mülheimer Altstadt lesen. Die Texte greifen Themen auf, denen sie sich auch auf ihrem Blog "Les petits Plaisirs" (auch bei Facebook) widmet: Sinnliches und Skurriles rund um den Sex, die Erotik, die Liebe - oder das, was man dafür hält. Die Lesung beginnt um 20 Uhr und kostet 3€ Eintritt. Gäste werden freundlich gebeten sich Kissen oder Decken als Sitzgelegenheit für...