Gesetzesänderungen 2016 – Was ändert sich alles?

Verbraucherschutz - Was ändert sich alles im Jahr 2016?
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  • hochgeladen von Aline Krause

Haben Sie bereits einen Rauchmelder in Ihrem Schlafzimmer angebracht? Dies ist nur eine der zahlreichen Änderungen, die im neuen Jahr auf uns Verbraucher zukommen. Während zum Beispiel bei Porto und Strom die Preise steigen, werden auch Bezüge wie Wohn- und Kindergeld erhöht. Was Bürger, Steuerzahler, Familien, Verbraucher und somit Du und ich wissen sollten.


Das ändert sich alles für Verbraucher

Ab dem 01.01.2016 treten einige Änderungen für Verbraucher in Kraft. Es kommen zwar finanzielle Entlastungen auf Verbraucher zu, doch werden auch einige Dienstleistungen teurer.

Porto wird teurer

Ab Januar werden vielleicht noch mehr Emails versendet werden. Die Portokosten wurden um einige Cent erhöht. So kostet ein Standardbrief bis 20 Gramm statt 62 Cent aktuell 70 Cent. Auch Maxibriefe bis 1000 Gramm werden teurer – zuvor 2,40 EUR sollen sie jetzt 2,60 EUR kosten. Bleibt noch das Einschreiben, welches – innerhalb Deutschlands – nun statt 2,15 EUR ab sofort 2,50 EUR kosten wird.

Telefonieren während des Urlaubs wird günstiger

Ab Ende April können Sie entspannter im Urlaub telefonieren. So werden Telefonate nach Deutschland aus dem EU-Ausland künftig nur noch 5 Cent pro Minute kosten. Eine SMS wird nur noch 2 Cent kosten, während jedes Megabyte an Datenvolumen beim Surfen auch mit 5 Cent günstiger wird.
Anrufe von Deutschland ins EU-Ausland werden ab 30.April 2016 kosteten bisher bis zu 19 Cent pro Minute (SMS 6 Cent, Surfen pro Megabyte Daten 20 Cent); dies wird dann durch die Höchstaufschläge der jeweiligen Heimtarife abgelöst.

Kontonummer und Bankleitzahlen haben ausgedient

Mittlerweile haben sich einige Verbraucher an ihre sperrigen IBAN Nummern gewöhnt. Ab Februar 2016 wird für Privatpersonen die Verwendung der IBAN Nummer Pflicht; die bisher noch gültigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden nicht mehr genutzt.

Wohngeld, Kindergeld und ALG II werden angehoben

Das Kindergeld erhöht sich monatlich um 2 EUR pro Kind. Außerdem ist die Steuer-ID des Kindes sowie des Geldempfängers ab diesem Jahr anzugeben. In Sachen Wohngeld steht eine spürbare Erhöhung an, die jeweils von Wohnort, Kaltmiete und Einkommen abhängig ist. Im Schnitt handelt es sich um eine Erhöhung von 39% pro Haushalt. Auch die Hartz IV Sätze angehoben; im Schnitt erhält ein Empfänger zwischen drei und fünf Euro mehr.

Alte Elektrogeräte müssen vom Fachhandel zurückgenommen werden

Der alte Toaster, das abgegriffene Handy und der durchgebrannte Fernseher können dank des neuen Elektrogerätegesetzes im Fachhandel abgegeben werden. Kleinere Elektrogeräte muss der Handler kostenfrei zurücknehmen, während größere Geräte nur beim Kauf eines Neugerätes angenommen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche von Elektrogeräten bereit stehen.

Strom und Krankenkassen werden teurer

Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen den durchschnittlichen Zusatzbetrag auf 1,1 Prozent. Wie hoch die Kosten für Arbeitnehmer steigen, hängt jeweils von der Krankenkasse ab.
Auch die Stromkosten werden im Jahr 2016 steigen. Im Schnitt kommen Mehrkosten von 43 EUR auf die Haushalte zu. Vielleicht ein kleiner Trost: Dafür sinken die Gaspreise.

Girokonten für alle

Ab Mitte September soll jeder Bürger in der EU einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto erhalten. Das schließt Asylsuchende und Obdachlose und Asylsuchende mit ein, wobei hier nicht die Rede von einem kostenfreien Girokonto ist. Sollte die zuständige Bank jedoch die Eröffnung eines solchen Kontos verweigern, drohen Bußgelder.

Autor:

Aline Krause aus Essen-Süd

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