JobCenter: Knapp 10.000 Sanktionen zu unrecht verhängt?

Knapp 10.000 Sanktionen verhängte das Essener JobCenter gegen Hartz4-Berechtigte im vergangenen Jahr. Die prinzipielle Rechtmäßigkeit von Sanktionen kommt nun auf den Prüfstand. Nach einem Urteil des Sozialgerichts Gotha muss sich demnächst das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage beschäftigen.

Eine gute Gelegenheit, gegen verhängte Sanktionen Widerspruch einzulegen!

Denn: "Das Recht, als Langzeitarbeitsloser eine, wenn auch sehr bescheidene, Lebensgrundlage zu haben, ist ein Grundrecht. Grundrechte kann man nicht kürzen, nicht um die Hälfte verkleinern. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum kann einem nicht partiell entzogen werden", kommentiert Heribert Prantl in der Süddeutschen.

Da es fraglich ist, ob eine rückwirkende Überprüfung bereits rechtskräftiger Sanktionen möglich ist, gilt es schnell zu handeln: Binnen einen Monats kann gegen einen Sanktionsbescheid Widerspruch eingelegt werden. Kostenlose anwaltliche Unterstützung bieten hierbei die Offenen Hartz4-Beratungen der BG45 - Hartz4-Netzwerk-Essen.

Termine:
Montags, 9.30 bis 11.30 Uhr, Altendorf (Gemeindezentrum Lutherkirche, Ohmstraße 9)
Dienstag, 13.30 bis 16.30 Uhr, Innenstadt (Heinz-Renner-Haus, Severinstraße 1)
Mittwochs, 9 bis 11 Uhr, Huttrop (Der Paritätische, Camillo-Sitte-Platz 3)
Mittwochs, 15 bis 16.30 Uhr, Innenstadt (Weigle-Haus, Hohenburgstraße 96)
Freitags, 9 bis 11 Uhr, Borbeck (Sozialpädagogische Familienhilfe, Rechtstraße 7-9)
Freitags, 9 bis 12 Uhr, Steele (Gemeindezentrum Königssteele, Kaiser-Wilhelm-Straße 39)

Weitere Infos hier.

Autor:

Jörg Bütefür aus Essen-West

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