Was sich zum 01. April 2013 für die Bürgerinnen und Bürger alles Ändert.


Mit der neuen Reform des Bußgeldkataloges zahlen Auto- und Rad- und Motorradfahrer bei Regelverstößen bis zu zehn Euro mehr.
Änderung für Autofahrer:

Vor allem Falschparker müssen tiefer ins Portemonnaie greifen. Wer ohne oder mit abgelaufenem Parkschein parkt. muss 10 statt bisher 5.00 Euro zahlen. Wer länger als eine Halbestunde die Parkzeit überzieht, der zahlt pro Stunde noch einmal 5.00 Euro drauf.

20.00 Euro werden fällig, wenn man den Radweg zuparkt. Auch andere Delikte, zum Beispiel wenn man Radler gefährdet, kostet 5.00 bis 10.00 Euro mehr, z. B. das rücksichtslose Öffnen von Autotüren.

Änderungen für Radfahrer:

Radfahrer, die ohne Licht im Dunkeln oder auf dem Radweg in falsche Richtung fahren sind mit 20.00 statt bis her mit 15.00 Euro dabei. Gefährdet man dabei andere wird es noch teurer.

Wer in einer Einbahnstraße regelwidrig in die falsche Richtung fährt, der Bezahlt wenn er erwischt wird. künftig 20.00 bis 35,00 Euro.

Weniger Verkehrsschilder:

Durch Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden einige Verkehrsschilder abgeschafft, dafür kommen andere. So gibt es ab sofort Beispielsweise ein schwarz – weißes Zusatzzeichen, mit dem Inline – Skater auf Radwegen zugelassen werden kann. Die alten Schilder dürfen übergangsweise bis zum 31. Oktober 2022 stehen bleiben.

Rauchmelder in Wohnungen:

Rauchmelder sind ab dem 01. April 2013 in Wohn- und Schlafräumen von Neubauten Pflicht.

In Bestandsimmobilien sollen ab 2017 verpflichtend Menschen vor Rauchgasen warnen.

Zahnarzt – Hausbesuche:

Wer pflegebedürftig oder in seiner Mobilität eingeschränkt ist, darf sich in Zukunft zu Hause vom Zahnarzt behandeln lassen. Zahnärzte bekommen dafür eine zusätzliche Vergütung.

Höhere Grundfreibeträge:
Lohnsteuerpflichtige profitieren ab April erstmals von höheren Grundfreibeträgen. Er beträgt seit Jahresbeginn 8.130 statt bisher 8.004 Euro. Auf dem Lohnzettel macht sich der höhere Grundfreibetrag erst jetzt bemerkbar, weil es Verzögerungen bei der Umsetzung gab.

Änderungen bei Studienkrediten:

Vom 1. April an kann der Studienkredit der staatlichen Förderbank KfW auch zur Finanzierung eines Zweit- oder Aufbaustudiums sowie für einzelne Studienabschnitte eingesetzt werden.
Die Altersgrenze für Kreditnehmer steigt von derzeit 34 auf 44 Jahre.

Änderung ab 01.04.2013

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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