3 Monate Gefängnis für nicht bezahlte Taxifahrt

"Das stimmt alles" sagte die 26 Jahre alte Hattingerin zu Richter Johannes Kimmeskamp, nachdem die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sie beschuldigt hatte, eine Taxi-Fahrt nicht bezahlt zu haben.

Der als Zeuge geladene geschädigte Taxi-Fahrer fragte immer wieder während der öffentlichen Hauptverhandlung, wann er denn endlich den ausstehenden Geldbetrag in Höhe von 118,50 Euro bekäme. Richter Kimmeskamp informierte ihn dann, dass in der öffentlichen Hauptverhandlung strafrechtliche Aspekte - aber nicht zivilrechtliche Ansprüche verhandelt würden.

Im November des letzten Jahres hatte sich die Angeklagte zwei Stunden lang von dem Taxifahrer von Bochum nach Hattingen und weiter nach Witten fahren lassen. Während der Fahrt hatte sie auf Nachfrage des Taxifahrers bestätigt, dass sie über entsprechende Geldmittel verfügen würde und die Taxifahrt bezahlen könnte.

"Ich wollte bei einem Aufkäufer in Bochum Waren verkaufen und dann noch aus der Notdienst-Apotheke in Witten Medikamente für meine Mutter besorgen", sagte die Hattingerin vor Gericht. Da aber das Aufkäufer-Geschäft bereits geschlossen war konnte sie aus den geplanten Verkäufen keine Geldmittel erzielen. Warum sie sich dann zu einer Notdienst-Apotheke nach Witten fahren ließ und später sogar noch vom Taxifahrer zu einer Notdienst-Apotheke nach Velbert gebracht werden wollte, blieb in der Gerichtsverhandlung offen.

Nachdem der Taxifahrer die Angeklagte vor deren Wohnung in Hattingen abgesetzt hatte, wollte diese eben Bargeld besorgen. Als sie nach 30 Minuten immer noch nicht wieder erschienen war, verständigte der Taxifahrer die Polizei.

Bei der Befragung durch die Polizei bestritt dann die Angeklagte, überhaupt mit dem Taxi gefahren zu sein. "Das ist blöd gelaufen" erklärte die Hattingerin dazu vor Gericht.

Nun war die Angeklagte vor Gericht keine Unbekannte. Neben einer noch offenen Bewährungsstrafe von 6 Monaten war sie in der Vergangenheit bereits wiederholt wegen Körperverletzung und Fälschung von Arneimittel-Rezepten verurteilt worden.

Als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dann für den Betrug eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten ohne Bewährung beantragte, brach die Hattingerin in Tränen aus. "Was soll mit meinen 3 kleinen Kindern passieren, wenn ich ins Gefängnis muss", fragte die ledige Mutter unter Tränen.

Richter Kimmeskamp verurteilte dann die Hattingerin wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten ohne Bewährung und wies die Angeklagte auf die Möglichkeit hin, gegen dieses Urteil innerhalb von einer Woche Rechtsmittel einzulegen. "Sie haben aus ihren früheren Verurteilungen nichts gelernt" ergänzte er und deutete der überraschten Angeklagten an, dass bei Rechtskraft des Urteils ggfs. auch noch weitere 6 Monate Freiheitsstrafe aus der noch offenen Bewährung hinzukommen könnten.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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