Hattinger missbrauchte Kinder - Verfahren vor dem Landgericht beginnt

Der Angeklagte im November 2017 auf dem Weg in das Hattinger Amtsgericht.
  • Der Angeklagte im November 2017 auf dem Weg in das Hattinger Amtsgericht.
  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Die Jugendschutzkammer für Erwachsene beim Landgericht in Essen verhandelt an drei vorgesehenen Verhandlungstagen über die von der Staatsanwaltschaft erstellte Anklage gegen einen 55 Jahre alten Hattinger wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in dreizehn Fällen. Der erste Verhandlungstag ist am 19.01.2018.

Das Hattinger Jugendschöffengericht hatte Ende Oktober das Verfahren gegen den aus Hattingen stammenden Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern an das Landgericht in Essen abgegeben. Die Strafgewalt des Amtsgerichtes reichte nicht aus, alle Straftaten zu ahnden bzw. eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu beschließen.

Bereits in Hattingen wurde angedeutet, dass der einschlägig vorbestrafte Angeklagte bei der Vernehmung durch das KK1 in Schwelm eine Lebensbeichte abgelegt haben soll. Hierbei soll er eine Vielzahl von sexuellen Übergriffen auf Kinder zugegeben haben.

Gravierende sexuelle Übergriffe auf Kinder
Aufgrund der Vorgaben der Strafprozessordnung konnte sich die aktuelle Anklage des Landgerichtes jetzt auf 13 Straftaten beschränken, bei denen es aufgrund des Geständnisses „gravierende sexuelle Übergriffe“ durch den Angeklagten auf minderjährige Jungen gegeben haben soll.

Dieser hatte sich als Nachhilfelehrer ausgegeben, obwohl er keine entsprechende Ausbildung dafür hat. Während der Nachhilfestunden zuhause bei den Kindern soll es zu sexuellen Übergriffen auf diese gekommen sein.

Auch in den Ferien soll der Angeklagte Zeit mit den Kindern in Freizeiteinrichtungen verbracht haben. Die von ihm dabei vorgenommenen sexuellen Handlungen werden ebenfalls angeklagt.

Freiheitsstrafe bzw. psychiatrisches Krankenhaus
Der Gesetzgeber sieht für solche Taten nach Paragraph 176 und 177 Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.

Das Landgericht wird bei seiner Urteilsfindung auch die Empfehlungen aus dem bereits erstellten Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Dr. Marianne Miller berücksichtigen.

Die hier festgestellten sexuellen Neigungen des Hattingers und die ohne entsprechende Behandlung nicht mehr zu kontrollierenden sexuellen Impulse und Phantasien des Angeklagten lassen laut Gutachterin eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus möglich erscheinen. Auch eine aufgrund der Erkrankung gegebene verminderte Schuldfähigkeit könnte vorliegen.

Experten raten dringend dazu, sich die Nachhilfe gebende Person genau anzusehen und gegebenenfalls einen Ort zu wählen, der einen zwischenzeitlichen Blick durch einen Dritten möglich macht. Gleichfalls können auch "Signale der Kinder", die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bemerken, hilfreich sein, eine Überprüfung vorzunehmen.

Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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