Keine Strafe für Bombendrohung gegen Mitarbeiterin des Job-Centers – Verfahren wurde eingestellt

„Ich werde Sie und ihren Kollegen in die Luft sprengen“, soll der damals aufgebrachte 24 Jahre alte Angeklagte im November des letzten Jahres zu der Mitarbeiterin des Job-Centers am Telefon gesagt haben. In einem weiteren Anruf kurze Zeit später soll er dann seine Absicht als „klare Ansage“ bekräftigt haben.

Der aus Serbien stammende Hattinger, Vater von 5 Kindern, wurde daher von der Staatsanwaltschaft wegen Bedrohung angeklagt.

Vor Gericht schilderte dann der Angeklagte die persönliche Situation seiner Familie und entschuldigte sich für seine telefonischen Drohungen.

Bedingt durch unklare Legitimationsfakten seiner aus Kroatien stammenden Ehefrau und seiner Kinder hatte die Job-Agentur nach den entsprechenden Vorgaben Leistungen für den Angeklagten gekürzt und später gesperrt. Dieses führte dann zur Kündigung des Mietverhältnisses, weil auch die Miete vom Job-Center nicht mehr vollständig gezahlt wurde.

Aus Sicht des Angeklagten war die Arbeitsweise der Mitarbeiterin in der Leistungsabteilung im Job-Center für ihn nicht immer nachvollziehbar. Die Geldnot soll dann der Auslöser gewesen sein, der zu der Drohung führte.

Die Mitarbeiterin des Job-Centers, die als Zeugin aussagte, bestätigte dem Gericht, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt extrem aufgebracht gewesen sei, sich bei späteren Gesprächen wieder normal verhalten hätte.

Mit Zustimmung der Vertreterin der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht dann das Verfahren gegen den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse ein.

"Erstaunt" verließen die als Zeugen geladenen Mitarbeiter des Job-Centers nach Beschlussverkündung den Gerichtssaal.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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