Schöffengericht schützt Allgemeinheit -Betrügerin muss lange ins Gefängnis-

„Ich habe in diesen Momenten überhaupt nicht nachgedacht“ sagte die 45 Jahre alte Angeklagte zum Vorsitzenden Richter Johannes Kimmeskamp und wollte damit erklären, warum sie so viele Betrugstaten begangen hatte. Sie gestand vor dem Schöffengericht alle 17 Anklagepunkte ein.

Bei zwei Hattinger Autohäusern bestellte sie im April 2014 und im Juli 2014 je einen Neuwagen und erhielt bis zur Auslieferung jeweils einen Mietwagen. Sie hatte dabei weder Geldmittel, um die Neuwagen zu bezahlen, noch konnte sie die Kosten für die Mietwagen aufbringen. Auch ein Autohaus in Witten hatte im Januar 2014 unter diesem Tatmuster der Angeklagten zu leiden.

Bei einem Küchenfachgeschäft in Hattingen hatte die Angeklagte im Juni 2014 eine Ausstellungs-Küche zum Preise von über 9.000 Euro gekauft und auch erhalten. Bezahlt hat sie die Küche bis heute nicht. Nach dem Auszug aus ihrer Wohnung hatte sie die Küche einfach weiterverkauft, auch in dem Wissen, dass ihr diese Küche nicht gehört. Auch den Erlös aus dem Küchenverkauf hat sie dem Küchenstudio vorenthalten.

Im Laufe des Jahres 2014 kaufte dann die Angeklagte 11 Mal bei einem Supermarkt an der Großen Weilstraße ein, bezahlte mit einer Girocard und gab anschließend die Belastungen unbezahlt über ihr Konto zurück.

Der Gesamtschaden der aktuell angeklagten Taten betrug über 12.500 Euro.

Als Strafe für zahlreiche frühere Betrugs- und Unterschlagungstaten seit 1991 hat die Angeklagte bereits über 4 Jahre in Gefängnissen verbracht.

Der vom Gericht eingesetzte Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die Angeklagte strafrechtlich voll verantwortlich und bei den Taten zum folgerichtigen Denken in der Lage gewesen sei.

Staatsanwalt Ohls warf der früher in Hattingen wohnenden Angeklagten in seinem Plädoyer vor, aus diesen Freiheitsstrafen nichts gelernt und bisher nicht ausreichend Therapiemöglichkeiten genutzt zu haben. Er berichtete noch von einem weiteren Verfahren gegen die Angeklagte aus einer Nachbarstadt, welches noch in Bearbeitung ist.

Er beantragte beim Schöffengericht, für alle aktuell angeklagten 17 Taten eine Gesamtfreiheitstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung zu verhängen.

Rechtsanwalt Ullrich Kösters wies auf das „bewegte Leben“ seiner Mandantin hin und verneinte eine Betrugsabsicht seiner Mandantin beim Küchenkauf, da sie von verschiedenen Personen mit Geld für den Küchenkauf gerechnet hatte. Da sich das Verhalten seiner Mandantin auch nach den bisher verbüßten Freiheitsstrafen nicht geändert hatte, beantragte er beim Schöffengericht eine Bewährungsstrafe mit Auflage einer entsprechenden Therapie.

Nach längerer Beratung schloss sich dann das Schöffengericht der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte die 45 Jahre alte Angeklagte wegen Betruges in 17 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung. Das Gericht hatte dabei die Lebensumstände der Angeklagten und ihr Geständnis gewürdigt, verneinte aber schuldmindernde Umstände bei der früheren Hattingerin.

„Man steht hier fassungslos vor der Vielzahl der Taten der Angeklagten“ sagte Richter Kimmeskamp im Schlusswort seiner Urteilsbegründung und wies auf die Möglichkeit hin, gegen das Urteil des Schöffengerichtes innerhalb einer Woche Rechtsmittel einzulegen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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