EuGH zu Hartz IV - „Urteil ohne Signalwirkung“

„Deutschland darf Zuwanderern Hartz IV verweigern“ - „Zuwanderer haben keinen Anspruch auf Hartz IV“- „Deutschland darf arbeitslosen Rumänen Hartz IV verwehren“ – „EuGH gibt Deutschland Recht: Kein Hartz IV für Armutszuwanderer“

„Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern aus EU-Ländern pauschal Hartz-IV-Leistungen verwehren. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden (Az: C-333/13).“
FAZ

Rumänen, arbeitslose Zuwanderer, Armutszuwanderer? - Ist das wirklich so?

„Sehen Sie in dem Richterspruch aus Luxemburg ein Urteil mit Sprengkraft, beziehungsweise Signalwirkung?“

Lars Schulte-Bräucker: „Nein. Bei dem vor dem EuGH verhandelten Fall handelt es sich um einen extremen Einzelfall. Die betroffene Rumänin lebt bereits seit Jahren in Deutschland und hat offenbar erklärt, nicht arbeiten zu wollen. Der überwiegende Teil der EU- Zuwanderer kommt hierher, um eine Arbeit zu finden. Im Übrigen wird die Problematik mit dem gestrigen Urteil nicht erledigt sein. Es wird weitere EuGH-Urteile geben, die sich mit der Frage beschäftigen, ob EU-Bürgern Sozialleistungen unter bestimmten Umständen verweigert werden dürfen.“
IKZ

Mit dieser Einschätzung steht er nicht allein. Auch die Tagesschau stellte heraus:
„Deutschland darf Ausländer aus anderen EU-Mitgliedstaaten von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließen, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen einreisen.

"Die rumänische Klägerin im konkreten Fall ist nicht nach Deutschland eingereist, um dort Arbeit zu suchen. Das Urteil bezieht sich ausdrücklich nur auf die Situation, dass ein EU-Bürger mit dem Ziel nach Deutschland gekommen ist, Sozialleistungen zu erhalten. Was nach EU-Recht für EU-Bürgerinnen und Bürger gilt, die nach Deutschland kommen und konkret auf Arbeitssuche sind, wurde heute noch nicht entschieden. Diese Frage hat das deutsche Bundessozialgericht dem EuGH vorgelegt. Verhandlung und Urteil dazu stehen aber noch aus."

ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam

Eine kurze Übersicht der Berichterstattung lt. Google-Suche: EuGH zu Hartz IV (Ungefähr 259.000 Ergebnisse (0,43 Sekunden)) zeigt, wie viel Manipulation bereits durch Titelzeilen suggeriert wird.

Sat 1 Frühstücksfernsehen: Hartz IV: Nur mit Arbeitswillen
(nach der Werbung)

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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