Bergschadensansprüche verjähren: "Die Uhr tickt"

Die Verjährungsfrist für Schäden, die durch den Bergbau verursacht worden sind, endet bald. Fotos (4): Abel
4Bilder

Im gesamten Stadtgebiet Bergkamen wurde lange Zeit Kohle abgebaut. Die Schachtanlagen, wie Haus Aden und Monopol, sind schon lange stillgelegt. Doch Bergschäden und Schieflagen sind auch heute noch nicht selten, denn in diesen Gebieten wurden in den Tiefen von mehr als 800 Metern Kohle zu Tage gefördert.

Nachdem die Kohle abgebaut wurde, dauerte es fünf bis zehn Jahre, bis die Erde mit den Senkungen zum Stillstand kam.
Dies traf besonders die älteren Häuser, die die Abbausituation mit erfahren haben. Die Summen, die die Ruhrkohle AG (RAG) bisher aus dieser Zeit bezahlen musste, sind immens. Doch die RAG ist nicht dazu verpflichtet die Kosten bis in die Ewigkeit zu tragen. "Die bisher längste Verjährungsfrist war 30 Jahre nach entstehen des Schadens", sagt Magnus von Bormann, Leiter der Bergschadensabteilung des Bochumer Ingenieur- und Vermessungsbüros Altegoer.

Viele Eigentümer könnten noch heute Ansprüche haben, die bisher nicht geltend gemacht worden sind. Doch die Uhr tickt: Bergschäden können jetzt verjähren. Gerade in einigen Bereichen in Oberaden und An der Schützenheide ist der Abbau jetzt 30 Jahre her. "Eigentümer sollten noch in diesem Jahr im gesamten Bereich Ansprüche geltend machen", so von Bormann.
In Zusammenarbeit mit dem Verband Wohneigentum konnten hier im Bereich Bergkamen die meisten Eigentümer noch in den letzten zwei Jahren positiv entschädigt werden, sonst wären die Ansprüche untergegangen. So wurden über 1200 Eigentümer vor der Verjährung im Raum Bergkamen bewahrt und mit insgesamt 2,1 Million Euro entschädigt.

Bergschadensbegleitung im Schadensfall kostenfrei

Die Objekte müssen im Bereich des letzt geführten Abbau der letzten 30 Jahre liegen. Wenn an den Objekten Schäden vorgefunden werden und die RAG diese anerkennt, werden die Kosten von der RAG als sogenannte "Rechtsverfolgungskosten" übernommen. Ein Experte prüft dieses vorab.
Nach Auftragserteilung prüfen Techniker kostenfrei, ob die Gebäude in einem bergbaulichen Einflussgebiet liegen.
Informationen gibt das Büro Altegoer unter Tel. 0234-953920 oder im Internet unter www.altegoergmbh.de

Autor:

Lokalkompass Kamen/Bergkamen/Bönen aus Kamen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

8 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.