BAMH fordert Novellierung der Gemeindeordnung im Bürgerinteresse

„Versprechen gehalten“, so kommentierte der Fraktionsvorsitzende des Bürgerlichen Aufbruchs Mülheim(BAMH ) , Jochen Hartmann, die Veröffentlichung des neuesten Antrags der Fraktion für den Rat im Dezember. Gemeint war die Forderung nach einer Novellierung der Gemeindeordnung. Hartmann : „ Der Fall Rinas und die Zinswetten, um nur zwei Beispiele zu nennen, haben gezeigt, daß eine politische Aufarbeitung kommunaler Skandale durch den allzuständigen Rat nicht bzw. nur unzureichend erfolgen kann. Dazu fehlen dem Rat schlicht die rechtlichen Instrumente.“ Darauf zielt nun der Antrag des BAMH ab. Er fordert den Oberbürgermeister auf, sich an das Landtagspräsidium und alle im neuen Landtag vertretenen Fraktionen zu wenden, um die Gemeindeordnung in zwei Punkten zu novellieren. Zum einen fordert der BAMH die Möglichkeit zur Einrichtung von Untersuchungsausschüssen auch auf kommunaler Ebene zu schaffen. Dazu müsse solch ein Gremium mit den entsprechenden substanziellen Rechten ausgestattet werden. Dazu zähle die Möglichkeit, Zeugen auch zwangsweise vorladen und vernehmen zu können sowie ein umfassendes Akteneinsichtsrecht des Ausschusses. „ Ohne solche Rechte wäre ein Ausschuß ein stumpfes Schwert“, so Hartmann. Die Aufklärung kommunaler Skandale sollte eigentlich im Interesse eines jeden Rates, jedenfalls aber der Bürgerschaft, sein. Zivilgerichte und Strafgerichte seien dazu nicht bzw. nur in eingeschränktem Maße berufen. Im Zivilverfahren bestimmten die Parteien den Prozeßstoff, im Strafverfahren werde die Aufklärung durch die Anklagekonkretisierung begrenzt.
Des Weiteren fordert der BAMH insgesamt ein modernes Akteneinsichtsrecht für alle Fraktionen, Gruppen und Einzelstadträte. Damit solle die kostenfreie Zurverfügungstellung von Kopien des Verwaltungsorgans zum häuslichen Studium ermöglicht werden. „ Es ist unzumutbar, auch in umfangreichen Verwaltungsvorgängen seitenweise Auszüge durch Abschreiben zu erstellen. Das kann letztlich durch Ehrenamtler nur unzureichend geleistet werden. Damit werde aber effektive Kontrolle der Verwaltung verhindert, so Hartmann.
Die Forderung richtet der BAMH an den Oberbürgermeister, allerdings erst für die Zeit nach der Neukonstituierung des Landtages denn, so Hartmann, ein jetzt noch eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren würde mit der Konstituierung des neuen Landtages der Diskontinuität anheimfallen. Man müßte dann also gänzlich neu beginnen.

Autor:

Jochen Hartmann aus Mülheim an der Ruhr

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