Abriss Haus der Jugend - OGM sieht sich im Recht

Die Bezirksregierung hat die Vergabepraxis der OGM zum Abriss des Oberhausener Haus der Jugend als vergaberechtswidrig gewertet, wir berichteten. Nun hat sich die OGM nochmals über ihren Geschäftsführer Horst Kalthoff an die Öffentlichkeit gewendet, er ist spezialisiert ins Vergabewesen.

Die Bezirksregierung hat die Vergabepraxis der OGM zum Abriss des Hauses der Jugend als vergaberechtswidrig gewertet, WA berichtete. Nun hat sich die OGM nochmals über ihren Geschäftsführer Horst Kalthoff an die Öffentlichkeit gewandt, er ist spezialisiert ins Vergabewesen.

Umstrittene Gefahrensituation

Die OGM hatte unmittelbar nach Bekanntgabe der Einschätzung aus Düsseldorf widersprochen. OGM-Geschäftsführer Hartmut Schmidt stellte heraus, die Ausschreibung sei sehr wohl rechtens gewesen. Einen Tag später begründete die OGM den umgehend begonnen Abriss mit einer latenten Gefahrensituation am Gebäude durch Unbefugte. „Liegt eine solche Einschätzung vor, reagieren wir sofort. Warum sollten wir warten“, so Kalthoff. Allerdings: Es hat in den Monaten August und September nur zwei Polizeieinsätze am Haus der Jugend gegeben, einer davon wegen einer Verkehrsbehinderung.
Der Abriss begann einen Tag nach dem Ratsbeschluss vom 30. September mit dem damit verbundenen Auftrag an die OGM zum Abriss. „Liegt eine Gefahrensituation vor, benötigen wir keine weiteren Angebote. Dennoch lagen uns drei vor“, so Kalthoff. Die Namen der beiden nicht berücksichtigen Firmen dürfe er nicht nennen. Die beauftragte Firma sei fachlich legimiert, der Abrissprozess werde gutachtlich begleitet.

WSO hatte Beschwerde eingereicht

Doch was bewegte die Bezirksregierung nun zu ihrer Einschätzung? Der Verein „wir sind oberhausen“ (WSO) hatte über einen Rechtsanwalt eine Beschwerde eingereicht. WSO bestreitet im übrigen auch die „Gefahrensituation“ am Haus.
Angesichts der Bescherde von WSO hatte sich Düsseldorf an die Stadt Oberhausen gewandt, die widerum an die OGM. Die anschließende Antwort der Stadt in Richtung Düsseldorf sei wohl, so diedie OGM, nicht hinreichend gewesen. „Nicht sauber dargestellte Sachverhalte haben sich durch die gesamte Korrespondenz aller Beteiligten gezogen“, so OGM-Sprecher Alexander Höfer, der dabei auch die WSO und deren Anwalt einschließt. Dementsprechend sei man in Düsseldorf auch von falschen Voraussetzungen ausgegangen.

Eigenverantwortlich klären

Mittlerweile hat die OGM bei der Stadt eine ausführliche Stellungnahme eingereicht. Verwaltungsvorstand Jürgen Schmidt machte indes klar: „Die OGM muss dies eigenverantwortlich klären.“

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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