Plakatwettbewerb zum Heimatfest in Schwelm

Foto: Stadt Schwelm

Die Stadt Schwelm hat den Startschuss zum Wettbewerb um das schönste Plakat zum Heimatfest gegeben, das in diesem Jahr unter dem Motto „Kiek un staune, Schwelm in Laune“ steht.

„Ich hoffe, dass Ihr mit guten Ideen die Werbung für das Heimatfest unserer Stadt unterstützt“, ermuntert Bürgermeister Jochen Stobbe Schwelms Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren zur Teilnahme. Die Entwürfe zum Fest mit seinem 70. Festzug sollen eine launige Ausdeutung des aktuellen Mottos darstellen.
Die Entwürfe - auf der Rückseite mit Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift sowie Angabe der Schule und Klasse versehen - müssen bis spätestens Freitag, den 9. Mai 2014, bei der Stadtverwaltung Schwelm, Moltkestraße 24, Zimmer 207, abgegeben werden. Entwürfe, die den angegebenen Bedingungen nicht entsprechen oder verspätet eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Wer macht mit?

Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Schwelmer Schulen, Schwelmer Schülerinnen und Schüler auswärtiger Schulen sowie Schwelmer Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die keine Schule mehr besuchen. Damit der Entwurf in Plakatform gedruckt werden kann, sind folgende Bedingungen zu erfüllen: Das Format muss 60 Zentimeter in der Höhe und 48 Zentimeter in der Breite betragen (Hochformat). Plakate, die dieses Format über- oder unterschreiten, müssen vom Wettbewerb leider ausgeschlossen werden. Außerdem muss das Heimatfestmotto in den übrigens unbedingt farbigen Entwurf deutlich lesbar eingearbeitet sein.
Das Zeichenpapier stellt die Stadtverwaltung, Moltkestraße 24, Zimmer 207, Tel. 801-273, zur Verfügung. Und das gibt es zu gewinnen:
1. Preis: 75 Euro, 2. Preis: 45 Euro, 3. Preis: 30 Euro, 4.-13. Preis: jeweils 15 Euro.
Mit der Einsendung der Entwürfe gehen die Rechte des Abdrucks und der Veröffentlichung der Plakate auf den Ausrichter des Wettbewerbs über. Nach Beendigung des Wettbewerbs werden die 13 prämiierten Entwürfe im Stadtarchiv, Haus Martfeld, aufbewahrt. Die übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ihre Arbeiten über die Schulen zurück. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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