Hubert Hüppe im Lebenszentrum Königsborn

Hubert Hüppe (l.) im Gespräch mit Dr. Karin Hameister, Chefärztin des Lebenszentrums Königsborn und Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialpädiatrischer Zentren, und Michael Radix, Geschäftsführer des Lebenszentrums Königsborn. | Foto: privat
  • Hubert Hüppe (l.) im Gespräch mit Dr. Karin Hameister, Chefärztin des Lebenszentrums Königsborn und Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialpädiatrischer Zentren, und Michael Radix, Geschäftsführer des Lebenszentrums Königsborn.
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Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe besuchte das Lebenszentrum Königsborn und sprach mit Chefärztin Dr. Karin Hameister sowie dem Geschäftsführer Michael Radix. Ein Thema waren sozialpädiatrische Leistungen bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.

Im Juni war Hüppe auf einer Fachtagung im thüringischen Suhl auf eine Regelungslücke bei Sozialpädiatrischen Zentren aufmerksam gemacht worden: Nicht-ärztliche sozialpädiatrische Leistungen, also beispielsweise heil- oder sozialpädagogische Leistungen, werden nur im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung durch die Krankenversicherungen übernommen, nicht aber im Bereich der Kinderheilkunde. Beim Besuch im Sozialpädiatrischen Zentrum in Königsborn wurde darüber natürlich auch gesprochen.

Für Hüppe steht fest, dass für körperlich und geistig behinderte Kinder keine schlechteren Behandlungsvoraussetzungen als für psychisch erkrankte Kinder bestehen dürfen.

Zwar stellte Michael Radix fest, dass im Kreis Unna ein Kreistagsbeschluss zur Kostenübernahme besteht, durch den die heilpädagogischen Leistungen im Zentrum Königsborn pauschal abdeckt werden. Dieser gelte jedoch nur noch bis 2020. Eine bundesweite Regelung wäre aus Sicht des Lebenszentrums deshalb wünschenswert. Hüppe hat die Hoffnung, dass durch die beschlossene Neuregelung im Bundesteilhabgesetz wirksame Abhilfe geschaffen wurde.

Trotzdem will Hüppe das Grundanliegen der sozialpädiatrischen Versorgung von Kindern für die nächste Legislaturperiode nach Berlin mitnehmen. „Bei der Versorgung von Kindern mit Behinderung muss deutschlandweit ein flächendeckendes System eingeführt werden. Eine ähnliche Problematik liegt auch bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertagesstätten und Kindergärten vor“, so Hüppe.

Tatsächlicher Rechtsanspruch?

Schon vor dem Gespräch hatte sich Hüppe an die Bundesregierung gewandt und nach den aktuellen Regelungen der Kinderbetreuung gefragt. Zwar bestätigt das Bundesfamilienministerium, dass der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz auch für Kinder mit Behinderung gelte, grenzt aber gleichzeitig ein, dass dies nur auf den Regelbedarf abziele. Radix informierte Hüppe darüber, dass in Königsborn keine Kinder unter drei Jahre untergebracht seien, was sicherlich im Zusammenhang mit der fehlenden Unterstützung zu sehen sei. Das Bundessozialministerium stellt in Aussicht, dass ab 2020 mit der Einführung neuer Regelungen durch das Bundesteilhabgesetz individuelle Unterstützungen von Kindern mit Behinderung in Regeleinrichtungen durch die Eingliederungshilfe möglich seien.

„Möglich hört sich für mich nicht nach einem tatsächlichen Rechtsanspruch an. Nach einem schweren Weg durch die Institution können Eltern vielleicht den Rechtsanspruch durchsetzen. Ich werde mich in der nächsten Wahlperiode dafür einsetzen, dass Kinder mit Behinderung auch in Regeleinrichtungen umgehend einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz mit behinderungsbedingtem Mehrbedarf haben. Alles andere ist diskriminierend und widerspricht der UN-Behindertenkonvention. Dieses Thema muss in den Koalitionsvertrag“, fasst Hüppe zusammen.

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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