Probezeit in der Ausbildung

Die Probezeit zeigt, ob Arbeitgeber und Auszubildender zusammenpassen. | Foto: privat
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Kreis Unna. Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Der Leitspruch von Dichterfürst Friedrich Schiller ist zwar schon ein wenig in die Jahre gekommen, aber dennoch zeitlos wahr.
Im Berufsleben ist die Probezeit das Instrument, um den betrieblichen Alltag kennen zu lernen und um festzustellen, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenpassen. Sie kann zwischen einem und vier Monaten dauern. Für die einen ist das ausreichend Zeit, für die anderen eher nicht.
Auszubildender und Arbeitgeber sollen sich während der Probezeit darüber klar werden, ob das Ziel der Berufsausbildung erreicht werden kann und die hierfür erforderliche berufliche Eignung vorliegt. Hat man nun in der Probezeit festgestellt, dass man nicht zusammen passt oder dass der falsche Beruf gewählt wurde, lässt sich das Ausbildungsverhältnis vergleichsweise leicht lösen. Deshalb sollten sich beide Seiten vor Ablauf dieser Phase geeinigt haben, ob sie weiter zusammen arbeiten wollen.
Denn: „Nach Beendigung der Probezeit ist eine Kündigung nur noch aus besonders wichtigen Gründen möglich“, erklärt Gabriele Robrecht, Abteilungsleiterin der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer (HWK) Dortmund. Es müssten hier schon besonders gravierende Verstöße gegen den Ausbildungsvertrag vorliegen. Ihr Rat: „Man sollte sich unbedingt vor Ende der Probezeit zusammensetzen und klären, wo man steht.“ Dann sollte ­einer erfolgreichen Ausbildung eigentlich nichts mehr im Wege stehen.

Autor:

Jörg Stengl aus Unna

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