Offener Brief an Sat 1 - Zoo Zajac

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z.Hd. der Geschäftsführung: Kaspar Pflüger

Sehr geehrte Sat1-Redaktion, sehr geehrter Herr Pflüger!

Ende September soll Norbert Zajac, Inhaber des weltgrößten Zoofachgeschäftes, einen eigenen Sendeplatz bei Ihnen erhalten.

Als Leiterin des Bundesarbeitskreises Heimtiere der Partei Mensch Umwelt Tierschutz / Tierschutzpartei möchte ich Sie mahnend darauf aufmerksam machen, dass Sie in Zeiten, in denen massenhaft Tierheime aufgrund finanzieller Notstände schließen müssen, einem „Vermehrer“ eine Plattform bieten, welche den Anschein erwecken wird, dass es noch heute gesellschaftsfähig sei, niedliche Hunde- und Katzenbabys wie Möbelstücke zu erwerben!

Gleichzeitig weise ich Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Sendung Akte 20.16 mit Berichterstattung über Zoo Zajac bereits im Mai einen Verstoß gegen §11 Abs.1 Nr.8b des Tierschutzgesetzes durch Zajac gefördert haben:

1.1 Allgemeine Anforderungen (…)Der Verkauf von Tierarten, deren Haltung aufgrund spezieller Ansprüche erhebliche Sachkunde voraussetzt und/oder aufgrund der Größe oder Gefährlichkeit der Tiere für den Nichtspezialisten kaum möglich ist, sollte im Sinne einer freiwilligen Selbstbeschränkung unterbleiben bzw. nur nach eingehender Beratung und Überprüfung der Eignung des Kunden erfolgen (…)

In besagter Sendung
http://www.sat1.de/tv/akte/video/2016-ueber-3000-tiere-unter-einem-dach-clip

wird entgegen der oben genannten Anforderung einer Kundin, die unter einer Katzenallergie leidet, ein Bengal-Kätzchen verkauft, da diese Rasse angeblich besonders für Katzenallergiker geeignet sei.

Schon die Tatsache, dass Katzenkinder ohne zu zögern und ohne weitreichende Aufklärung in eine Einzelhaltung verkauft werden, stellt einen Verstoß dar. Die Haltung einer Katze als Einzeltier ist NICHT artgerecht! Katzen sind keine Einzelgänger. Der soziale Kontakt zu Artgenossen ist ein Grundbedürfnis der Katze, die Einzelhaltung kann zu Verhaltensstörungen (beispielsweise Aggressivität, Depressionen oder Zerstörungswut) führen.

Sollte diese Kundin aus Ihrer Reportage das „Produkt“ Tier also nicht kurzfristig in ein (hoffentlich noch liquides)Tierheim abschieben, weil ein Bengalkätzchen eben doch nicht besonders für Allergiker geeignet ist, dann könnte die zerstörte Couch aufgrund der seelischen Verkümmerung durch Vorenthaltung eines Artgenossen ein Grund dafür sein.

1990 bestimmt §90a BGB, dass Tiere keine Sachen mehr sind. Dennoch wird der kommerzielle Handel nicht verboten.

Während sich dennoch immer mehr kleine Geschäfte aufgrund investigativer Berichterstattungen über „Zuchtfabriken“ und das Leid von Vermehrertieren vom Verkauf lebender Tiere absehen, entschließen Sie sich also, morgens im Sat1 Frühstücksfernsehen über Fälle von Tierquälerei (ausgesetzte und vernachlässigte Tiere) zu berichten und künftig abends den Verkauf von Tieren zu propagieren… Das ist an Zynismus kaum zu überbieten!

Dem geneigten Leser meines Briefes dürfte diese Doppelmoral ebenfalls nicht entgehen.

Die Menschen, die teils jeden Cent und jede freie Minute in den Tierschutz investieren, haben Sie mit der geplanten Sendung jedenfalls bereits erzürnt.

Ich appelliere an Ihre Redaktion, die Pläne rund um Herrn Zajac wieder zu verwerfen und sich stattdessen an Art.20a des Grundgesetzes zu orientieren: Dem Staatsziel Tierschutz!

Setzen Sie sich GEGEN den gewerblichen Handel mit Lebewesen ein und klären Sie Ihre Zuschauer auf, statt gegen uns Tierschützer zu arbeiten!

https://www.tierschutzpartei.de/zoo-zajac-offener-brief-an-sat-1/

Mit freundlichen Grüßen,

Sandra Lück

Autor:

Sandra Lück aus Velbert

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