Gastro-Mindestlohn

Für 8.200 Weseler gilt Mindestlohn

Wesel. Mehr Geld an Theke und Tresen: Die rund 8.200 Gastro-Beschäftigten im Kreis Wesel müssen ab sofort mindestens 9,25 Euro pro Stunde verdienen. Zum August ist der spezielle Mindestlohn für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe um 25 Cent gestiegen, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitteilt. Alle Betriebe der Branche sind dazu verpflichtet, die neue Untergrenze einzuhalten. „Eine Küchenhilfe, die Vollzeit arbeitet, hat nun am Monatsende 43 Euro mehr auf dem Lohnzettel“, sagt Hans-Jürgen Hufer von der NGG Nordrhein. Der Gewerkschafter rät den Beschäftigten, ihre nächste Abrechnung zu prüfen: „Ob an der Pommesbude oder im Sterne-Hotel, der neue Mindestlohn gilt für jeden, der im Kreis Wesel mit Bewirtung und Beherbergung zu tun hat. Auch Mini-Jobber haben darauf Anspruch.“ Ausgebildete Kräfte sollten dagegen auf dem höheren Tariflohn bestehen, so Hufer. Dieser liegt für einen ausgebildeten Koch oder eine gelernte Restaurantfachfrau bei 11,78 Euro pro Stunde. Einem Oberkellner steht sogar ein Stundenverdienst von gut 15 Euro zu.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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