Bestandsaufnahme LED Beleuchtung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wesel wenden sich mit folgendem Antrag an Frau Bürgermeisterin Westkamp. Die Fraktion die Grünen beantragen eine Bestandaufnahme in tabellarischer Aufstellung welcher Beleuchtungstyp insbesondere in Turnhallen, Schulen und Kindergärten installiert ist sowie wie die Steuerung der Beleuchtung realisiert ist.
Des Weiteren beantragen wir Auskunft darüber zu bekommen ob die Stadt in der Vergangenheit schon Förderungen für die Installation von LED Beleuchtung gestellt bzw. erhalten hat.
Im Moment geht wird die BMUB LED-Förderung zum sechsten Mal aufgelegt.
Da die erste Periode zur Antragsstellung schon im März 2016 abgelaufen ist, bitten wir um Antragstellung zur Förderung ab dem 01.Juli 2016.
Für die Vorbereitung des Antrages ist die oben aufgeführte Aufstellung als Grundlage zwingend erforderlich.
Da sich die Preise für LED Leuchtmittel in den letzten 2 Jahren halbiert haben, ist aus unserer Sicht eine wirtschaftliche Darstellung der Maßnahmen von > 3 Jahren realisierbar.

Begründung:
BMUB LED-Förderung für Kommunen in 2016 und 2017
Sanieren Sie die Beleuchtung in Gebäuden und Ihren Straßen mit LED-Technologie.
Bereits zum sechsten Mal vergibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB – Fördergelder für Kommunen zur Erneuerung der Beleuchtung mit LED-Technik im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Reduzierung der CO2 Emissionen.
Seit dem 01-Okt-2015 haben wir die Chance, veraltete und ineffiziente Beleuchtungsanlagen auf den neuesten Stand zu bringen und damit langfristig Energie zu sparen und die Umwelt zu entlasten. Besonders attraktiv ist die aktuelle Förderung durch die Wiederaufnahme der Straßenbeleuchtung mit der Möglichkeit einer ganzheitlichen Lichtsanierung. Gegenüber den Vorjahren sind Verbesserungen in den Förderbedingungen für Bildungseinrichtungen vorgesehen.
Was wird gefördert? LED-Leuchten für Innen- und Hallenbeleuchtung in Verbindung mit einer Lichtsteuerung.
LED-Leuchten für die Außen- und Straßenbeleuchtung. Bei Einsatz von Steuerungs- und Regelungstechnik gibt es sogar einen erhöhten Fördersatz.
Hinzu kommt, dass Sie nicht nur Energie- und Wartungskosten und damit kommunales Budget sparen, sondern Sie verbessern auch wesentlich die Qualität des Lichtes. 
Wer wird gefördert? Grundsätzlich sind alle der nachfolgend aufgeführten Einrichtungen förderfähig. Unterschiede gibt es für die Außen und Innenbeleuchtung.
Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Verbände, die zu 100% aus Kommunen gebildet werden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind (=kommunale Antragsteller)
Betriebe und Einrichtungen, die zu 100% in kommunaler Trägerschaft sind, sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts.
Öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, Religionsgemeinschaften Kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen, Finanzschwache Kommunen und Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Sportstätten erhalten einen erhöhten Fördersatz.
Landkreise haben die Möglichkeit für ihre Kommunen eine zentrale Dienstleistung aufzubauen, als Antragsteller oder Koordinator zu agieren.
Antragstellung Der fertige Antrag muss zusätzlich in Papierform per Post an den PTJ (Projektträger Jülich) gesendet werden.
Die diesjährigen Einreichungsfristen der aktuellen Novelle sind vom
01. Oktober 2015 bis 31. März 2016
01.Juli 2016 bis 30. September 2016
01.Januar 2017 bis 31. März 2017
01. Juli 2017 bis 30. September 2017
Die Anträge müssen elektronisch über das Förderportal des Bundes “easy-online” gestellt werden.
https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/antragstellung
https://foerderportal.bund.de/easyonline/
Höhere Förderquote für Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen. Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen bzw. deren Träger können für ausgewählte investive Klimaschutzmaßnahmen eine um 10% höhere Förderquote erhalten.
Was haben wir von der LED Förderung des BMUB?
Wir kommen besonders günstig an eine High-End-Beleuchtung inklusive modernem Lichtmanagement. Die Sanierung senkt den klimaschädlichen CO2-Ausstoß und reduziert Ihre Energieverbräuche um bis zu 80%. Je nach Anwendungsbereich gibt es Zuschüsse von bis zu 40%, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Eine Win-win-Situation für unsere Umwelt und unser Budget.

Autor:

Manuela Ostwald-John aus Wesel

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