Erste Streueinsätze sind absolviert

Die Streufahrzeuge sind einsatzbereit, 1.100 Tonnen Salz liegen in Witten bereit. Foto: Archiv
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In den sternklaren Nächten am Anfang der Woche sank das Thermometer weit unter den Gefrierpunkt. Bei Kontrollfahrten bemerkten die Besatzungen der städtischen Streufahrzeuge insbesondere auf höher gelegenen Straßen auf dem Ardey, in Bommern und Herbede stellenweise Reifglätte. Die Gefahrenstellen wurden abgestreut.

Das Betriebsamt ist für winterliche Tage gut gerüstet: Die städtische Streusalzhalle ist mit 1.100 Tonnen bis zum Dach gefüllt, und die Einsatzkräfte sind wieder in ständiger Rufbereitschaft. Wenn es nötig ist, sorgt die Stadt für sicherere Verhältnisse auf Fahrbahnen, Fußgängerüberwegen und Fußgängerbrücken, an Haltestellen und vor öffentlichen Gebäuden.
Bei einem etwa 340 Kilometer großen Straßennetz und rund 600 Kilometern Fußwegen müssen die Mitarbeiter planvoll vorgehen. „Die Einsätze erfolgen nach einer Prioritätenliste. Hauptstraßen und alle Straßen, auf denen öffentliche Verkehrsmitteln unterwegs sind, haben Vorrang vor Nebenstraßen“, erklärt Thomas Bodang, stellvertretender Leiter des Betriebsamtes. Nach heftigen Wintereinbrüchen kann es deshalb etwas länger dauern, bis kleinere Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen an der Reihe sind.
„Daneben gibt es auch noch einige Anliegerstraßen, die gar nicht geräumt werden, weil dort der Winterdienst komplett auf die Bewohner übertragen wurde“, so Bodang. Welche Straßen das sind, erfährt man bei Bedarf im Ortsrecht.

Gehwege sind Sache der Grundstückseigentümer

Für die Sicherheit auf den Gehwegen sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer zuständig. Der Winterdienst kann aber im Mietvertrag auch auf die Bewohner übertragen werden. Nach dem Ortsrecht muss sichergestellt werden, dass die Gehwege in einer Breite von mindestens 1,5 Metern von Schnee und Eis befreit werden. Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr vom Himmel fällt, ist unverzüglich zu beseitigen – aber erst, wenn es wieder aufgehört hat zu schneien. Den nach 20 Uhr gefallenen Schnee muss man erst bis zum folgenden Tag um 7 Uhr beseitigt haben, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Schnee nicht auf die Straße

Wichtig: Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben, Hydrantendeckel und Entwässerungseinläufe müssen freigehalten werden. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich bei Fußgängerüberwegen bis zur Bordsteinkante. Bei Glätte sollten nur abstumpfende Mittel wie Granulat oder Sand verwendet werden, weil zu viel Streusalz der Umwelt schadet. Von der Regel abweichen kann man etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, oder an starken Steigungen.

Autor:

Marc Keiterling aus Essen

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