Brief der Frau Tust an Herrn Ulbig

Edith Tust
Willi-Bredel-Straße 12
04279 Leipzig

Sächsisches Staatsministerium des Innern
z. H. Herrn Innenminister Markus Ulbig
Wilhelm-Buck-Straße 2-4
01097 Dresden

Oberbürgermeisterwahl Leipzig 2013 – Wahlanfechtung

Sehr geehrter Herr Innenminister Ulbig,

wie Ihnen bekannt ist, hat in Leipzig im ersten Quartal dieses Jahres eine Neuwahl für das Amt des Oberbürgermeisters stattgefunden, deren Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung außerordentlich umstritten ist. Es gab diverse Beschwerden, Ein- und Widersprüche und schließlich liegen mehrere Wahlanfechtungen vor.

Eine dieser Wahlanfechtungen habe ich fristgerecht eingereicht. Anlässlich Ihres Besuches in Leipzig am 6. März 2013 habe ich das entsprechend am 20. Februar 2013 an das Amt für Statistik und Wahlen Leipzig gerichtete Schriftstück auch Ihnen - persönlich in Anwesenheit zahlreicher Zeugen - während einer Veranstaltung ausgehändigt. Darin hatte ich insbesondere die gravierende Verletzung der demokratischen Grundrechte von wahlberechtigten behinderten Leipziger Bürgern bei der Oberbürgermeisterwahl in der Begründung moniert und dazu u. a. die UN-Konvention für Behinderte zur Argumentation herangezogen, die im Jahr 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde und demzufolge auch vollumfänglich zu beachten ist. Leider wurde dies jedoch bei der Leipziger Oberbürgermeisterwahl nicht getan. Im Gegenteil: es wurde mir sogar in einem der vielen diesbezüglich geführten Gespräche gesagt, dass die UN-Konvention für Behinderte bei der Wahl nicht von Belang sei. Es blieb mir also nur die Konsequenz, die Wahl anzufechten und damit eine Neuwahl zu beantragen.

Inzwischen sind mehr als vier Wochen vergangen, in denen ich von Ihnen diesbezüglich nichts gehört oder gelesen habe. Meinerseits in der Zwischenzeit in Ihrem Büro initiierte Telefonate blieben bislang ebenfalls ohne greifbares Ergebnis.

Mir liegt also nichts Schriftliches von Ihrer Seite als Antwort auf mein Ihnen übergebenes Wahlanfechtungsschreiben vom 20. Februar 2013 vor. Auch von anderen eventuell relevanten Behörden gab es bislang keine schriftlichen Äußerungen – wie ein Bescheid oder ein sachdienliches Antwortschreiben.

Als zuständigem Minister des Bundeslandes Sachsen erwarte ich nunmehr eine klare schriftliche Reaktion. Dies ist um so dringlicher, als dass in der Leipziger Ortspresse zu lesen war, dass die letzte Frist für juristische Schritte, um eine Wahlanfechtung weiter zu verfolgen, der 26. April 2013 ist.

Mit freundlichen Grüßen

Edith Tust

Autor:

Dr. Carsten Rensinghoff aus Witten

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