Flächenversiegelung im Hochbruch Xanten - Wohnbebauung im Grünen

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Bei Urlaubsplanung sollte die Hotelbeschreibung sehr genau gelesen werden. Wird dort das Hotel z. B. mit „wunderschöner Lage, direkter Meeresblick, nur 200 Meter Luftlinie zum Strand“, angepriesen, ist Skepsis angebracht. Denn das kann auch bedeuten, dass das Hotel auf einer Klippe steht, und der Strand direkt unter dem Hotel in 200 Meter „Sturzlinie“ liegt. Bei dem geplanten Wohngebiet „Hochbruch“ wird die gute Lage auch mit der Entfernung zu Einkaufszentrum und zur Hees als Naherholungsgebiet mit jeweils (nur) 400 Meter Luftlinie angegeben. Wer sich das vorgesehene Baugelände ansieht, erkennt schnell, warum hier die Entfernung in Luft gemessen wird. Denn die Frage, wie das Gelände verkehrsmäßig erschlossen werden soll (immerhin sind ca. 80 Wohneinheiten geplant), drängt sich dann zwangsläufig auf. Umgeben von landwirtschaftlichen genutzten Böden und einem dicht bebauten Wohngebiet wirkt die vorgesehene Baufläche darin wie eine Insel. Eine große Insel, umfasst sie doch ein Areal von ca. 7 Fußballplätzen (6,5 Hektar).
Davon abgesehen, handelt es sich, wie auch der Name schon sagt, um einen Bruch. Synonym für Moor, Sumpflandschaft. Da lauert das Grundwasser nur knapp unter der Grasnarbe. Vor einigen Jahren wurde dort schon einmal eine Wohnbebauung angedacht, wegen des Grundwassers aber verworfen. In Xanten wird gerne und zu Recht um jeden Baum gestritten. Soll ein großflächige Versiegelung der Grünfläche mit negativeren Auswirkungen auf Klima, Wasserhaushalt, Flora und Fauna wirklich in Kauf genommen werden? Mit der Flächenversiegelung ehemaliger Böden mit „Kahle Plack“ und „Taubenweg“ in den letzten Jahren sollte es hier genug sein. Sicherlich, die Stadt braucht Geld! Da ist es schon erstaunlich, dass sie die Ansiedlung eines Großinvestors ablehnt, der Arbeitsplätze schaffen und die Stadtfinanzen durch Zahlung von Gewerbesteuer stärken würde.
Schließlich ist weder im "Zimmermannplan", in dem zeitlich frischeren "Castro-Gutachten" noch in dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Xanten aus dem Jahre 2003 als Fläche für Wohnbebauung vorgesehen. Warum jetzt diese Eile?

Waldparkplatz und Eingang zur Naherholung "Hees". Im Hintergrund ein vergnügungssteuerpflichtiger Gewerbebetrieb.
Autor:

Udo Watzdorf aus Xanten

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