Das Urteil ist gefällt

Der Angeklagte mit seinen Verteidigern
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Um 16.20 Uhr am Dienstag, 4. Januar, verkündete Richter Willi Erdmann am Landesgericht Arnsberg nach acht Verhandlungstagen das Urteil gegen den Unglücksfahrer beim Schützenfest St. Hubertus Menden-Nord.
Der Angeklagte Karl-Heinz G. wurde zu zwei Jahren Haftstraße verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesprochen. Damit folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwältin Sandra Müller-Steinhausen.
Am Sonntag, 19. Juli, hatte der Rentner in seinem Fahrzeug am Schwitter Weg gewartet, dass der Schützen-umzug die Straße wieder frei machte. Nachdem die letzten Marschierer hinter einem absichernden Rettungstransportwagen verschwunden waren, bog der Fahrer mit seiner schwarzen A-Klasse aus der Schlange der wartenden Fahrzeuge aus und zog mit aufheulendem Motor am RTW vorbei. Dann folgte der Zusammenprall mit den Menschen und erst der Zusammenstoß mit einem Polizeiwagen und einer Mauer stoppte die Horrorfahrt.
Nach acht Verhandlungstagen, rund 30 Zeugen, fünf Sachverständigen und neun Nebenklägern konnte Richter Willi Erdmann nur um Verständnis bitten, dass eine 100 prozentige Aufklärung, was in dem entscheidenden Moment im Kopf des Angeklagten vorgegangen ist, nicht erreicht werden konnte. „Es muss ein Fahrfehler gewesen sein, der das Fahrvermögen entscheidend beeinträchtigte“, so Erdmann.
Auch am letzten Tag versuchte die Kammer noch einmal, eventuell festzustellen, ob nicht doch ein Epilepsi-Anfall der Grund für die Fahrt hätte sein können. Auch wenn die beiden Verteidiger dies nicht ausschließen wollten, wurde diese Möglichkeit im Urteil verworfen. Die Ausführungen der Sachverständigen legten nach Meinung des Gerichts nicht eindeutig dar, dass ein solcher Anfall die Unterbrechung der Fahrt verhinderte. Auch eine motorische Epilepsi sei auszuschließen, weil Dauer des Anfalls und die anschließende Reorganisation in irgendein Zeitfenster gepasst hätten.
Das Urteil wegen Fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs wurde auch deshalb auf Bewährung ausgesetzt, weil die Person des Angeklagten keinen Anlass gibt, dass sich solch ein Fall noch mal wiederholt.
„Er hat ein ganzes Leben ohne Straftat geführt“, so Richter Erdmann. „Der Angeklagte war mit der Situation überfordert, in die er sich hin-ein manövriert hatte.“

Autor:

Peter Benedickt aus Fröndenberg/Ruhr

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