Qualburg: Schildbürgerstreich im wahrsten Sinne

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In Qualburg, an der Einmündung Kirchstraße auf die Koppelstraße stehen 2 Verbotsschilder, die den Anwohnern dort laut Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt mit dem Fahrrad (Zeichen 254 Verbot für Radverkehr) oder als Fußgänger (Zeichen 259 Verbot für Fußgänger) zu ihren Häusern zu gelangen.
Laut Bußgeldkatalog hätte ein Vergehen ein Bußgeld in Höhe von 10 bis 20 Euro zur Folge.
Die Schilder wurden aufgestellt im Zuge der Sanierung der B 57, weil der Kreuzungsbereich B 57/Kirchstraße/Hauer Straße gesperrt ist.
Zu dem Schild „Sackgasse“ hätte lediglich ein Zusatzschild „bis zur Baustelle frei“ oder „Anlieger bis zur Baustelle frei“ in Kombination mit dem Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ ausgereicht.
Also liebe Kirch-, Kastell- und Römerstraßenbewohner –lasst euch nicht erwischen
;-)

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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