Ärgernis „Klüngelskerle“: Viele Altmetallsammler fahren mit Erlaubnis umher

Über den Jahreswechsel und an den kalten Januartagen war es ruhiger, aber kaum ist das Wetter offener, sind sie wieder unterwegs – die Altmetallsammler. Zum Missfallen des Stadtanzeiger-Lesers Heinz-Peter Böddeker aus Becklem. „Jetzt waren es drei an einem Tag“, erzählt er und befürchtet, dass die Anzahl der „Klüngelskerle“ wieder zunimmt.

Es gebe doch eine Anordnung vom Kreis, meint er, dass die Sammler, darunter auch immer wieder welche aus Bulgarien und Rumänien, gar nicht auf Castrop-Rauxels Straßen unterwegs sein dürften. Daher meldet Böddeker sie in Recklinghausen. „Es tut sich aber nichts“, bemängelt er, dass die „Klüngelskerle“ weiterhin umher führen.
Dies könnte daran liegen, dass sie möglicherweise legal Schrott sammeln. Denn wie Jochem Manz, Pressesprecher des Kreises, erläutert, gibt es aktuell 110 Sammler, die ihr Gewerbe beim Kreis angezeigt und die Erlaubnis hätten, Altmetall zu sammeln. Zwar habe das Kreislaufwirtschaftsgesetz ursprünglich vorgesehen, dass der Schrott in die Hand der Kommunen gehöre, aber mehrere Gerichte hätten dagegen geurteilt, so Manz. „Die Gerichte waren der Meinung, dass auch die Existenz der Sammler berücksichtigt werden muss.“
Daher erteilt der Kreis entsprechende Genehmigungen, und diese sind weder auf eine bestimmte Anzahl an Altmetallsammlern noch auf bestimmte Nationalitäten begrenzt.

Bußgeld bei illegalem Sammeln

Illegales Schrottsammeln dagegen wird geahndet. „Wenn ein Sammler angetroffen wird, ohne sein Gewerbe angemeldet zu haben, ist in der Regel ein Bußgeld von 300 Euro fällig“, so Manz. Sammelt der „Klüngelskerl“ zudem nicht nur Schrott, sondern auch Elektrogeräte, können es bis zu 500 Euro werden. Im vergangenen Jahr gab es 42 Anzeigen gegen Sammler, die ihr Gewerbe nicht angemeldet hatten. Wie hoch die Dunkelziffer sein könnte, weiß man beim Kreis nicht.
Erhält der Kreis von Bürgern wie Heinz-Peter Böddeker Meldungen über Altmetallsammler, gleicht er die Hinweise mit den Namen der genehmigten Sammler ab und reagiert gegebenenfalls. Für die Bürger sei es aber nicht möglich, zu erkennen, wer eine Erlaubnis habe und wer nicht.
Nichtsdestotrotz rät Manz den Bürgern, Schrottsammler dem Kreis zu melden. „Aber mit dem Hintergedanken, dass das nicht bedeuten muss, dass der Sammler dann nicht mehr bei mir herumfährt“, betont der Kreissprecher.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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