Lebenslänglich nach Mord in Deininghausen

In der Nacht zum 11. April ereignete sich in diesem Mehrfamilienhaus an der Leipziger Straße das tödliche Drama. Foto: Archiv
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Im April artete ein Familienstreit in Deininghausen zu einer Tragödie aus. Ein 47-Jähriger tötete seine Ehefrau mit einem Messer. Die 16-jährige Stieftochter wurde von dem Mann schwer verletzt. Am Montag (8. Dezember) ging der Prozess am Landgericht Dortmund zu Ende.

Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft nach Verhängung der Höchststrafe. Der Mann wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht stellte vor allem die besondere Schwere der Schuld fest.

„Damit hat der Verurteilte keine Aussicht, das Gefängnis nach 15 Jahren auf Bewährung verlassen zu können“, erläutert Dr. Alexander Donschen, Pressedezernent des Landgerichtes Dortmund, „unter anderem weil er nicht nur wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt worden ist, sondern tateinheitlich auch wegen versuchten Mordes an seiner Stieftochter und mit schwerer Körperverletzung.“ Dazu habe das Schwurgericht festgestellt, dass der Mann während der Tat gerufen habe: „Ich töte euch, ich töte euch!“ Um zu verhindern, ebenfalls von dem 47-Jährigen erstochen zu werden, habe die Stieftochter selbst in die Klinge gegriffen.

Hintergrund für die Tat sei nach Überzeugung der Richter gewesen, dass der Mann sich von seiner Ehefrau zurückgesetzt gefühlt habe. In der Urteilsbegründung seien die Richter davon ausgegangen, dass der Verurteilte die Jugendliebe des Opfers gewesen sei. Bevor die beiden zueinander gefunden hatten, hatte sie mit einem anderen Mann eine Familie gegründet.

Der 47-Jährige habe im Leben seiner Frau die Hauptrolle spielen und die Erinnerung an die vorherige Beziehung auslöschen wollen. An der Schulabschlussfeier der 16-jährigen Stieftochter wollte das spätere Opfer mit ihrem Ex-Mann und ohne ihren neuen Lebenspartner teilnehmen. „Das wollte er nicht akzeptieren“, führt Donschen weiter aus. Der Streit eskalierte und der Mann erstach die Frau.

Der Täter zeigte sich vor Gericht reumütig. „Am letzten Prozesstag hat er selbst um eine harte Bestrafung gebeten“, erzählt Donschen.

Die Stieftochter, die die Familientragödie schwerverletzt überlebt hatte, trat als Nebenklägerin auf. Ihr wurden 25.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Autor:

Sascha Ruczinski aus Schwelm

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