„Ein gutes Signal für die kommunale Demokratie“

Michael Hübner (MdL)

In der letzten Woche wurde das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ vom nordrhein-westfälischen Landtag mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und CDU verabschiedet. Damit werden die Rahmenbedingungen für ein kommunales Ehrenamt stark verbessert und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Die Stärkung des Ehrenamts (z.B. als Ratsfrau oder Ratsherr) ist sehr wichtig für funktionierende demokratische Strukturen auf kommunaler Ebene. Ehrenamtliche kommunale Mandatsträger setzen sich hier mit großen Engagement in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl und die Belange der Menschen vor Ort ein – und das zusätzlich neben ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen. Dies findet immer wieder meine Anerkennung und Unterstützung.

Zu den zahlreichen Verbesserungen, die durch das Gesetz eingeführt werden, zählen unter anderem die Schaffung der Rechtsgrundlagen zur Einführung einer Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende sowie zur Einführung eines landesweit einheitlichen Mindest- und Höchstsatzes für den Verdienstausfall. Vor allem aber werden z.B. Seniorenvertretungen, Behindertenvertretungen, Jugendvertretungen und Vertretungen entsprechender anderer Gruppen in der Gemeindeordnung nun endlich ausdrücklich verankert. Das ist ein gutes Signal wie ich finde. Außerdem ist die Anhebung und Staffelung der Mindestfraktionsstärken und die Neuregelung des Abstands zwischen Fraktionen und Gruppen bei den Zuwendungen zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung vorgesehen.

Als SPD-Landtagsabgeordneter möchte ich besonders erwähnen, dass diese Verbesserungen im Einvernehmen mit der CDU-Opposition erarbeitet werden konnten, so dass es eine breite Mehrheit im Landtag dafür gab. Für die kommunale Demokratie geht damit ein gutes Signal aus.

Autor:

Michael Hübner (MdL) aus Dorsten

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