Jobcenter Märkischer Kreis unterliegt erneut vor dem Sozialgericht Dortmund

Mit einer weiteren Entscheidung in Einstweiligen Rechtsschutz entschied die 19. Kammer des Sozialgerichts Dortmund am 22.01.2014 zugunsten einer spanischen Familie.

Zuvor hatte das Jobcenter der sechsköpfigen Famillie die Existenzsichernden Leistungen verweigert.

Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Süllow verpflichtete die Beklagte zur Nachleistung der ausstehenden Gelder und auch zur künftigen Weiterleistung bis zur Hauptsacheverhandlung.

S 19 AS 5107/13 ER

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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