Schwimmen im Rhein? Nein! Lebensgefahr!

Das Bild verdeutlich die Strömung in den Kribben, die so genannte Nährströmung, die entgegen der Hauptströmung des Rheins verläuft. | Foto: DLRG
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Die aktuellen hochsommerlichen Temperaturen werden wieder so manchen Menschen zum Bad ins kühle Nass locken. Doch das Schwimmen birgt vor allem in Freigewässern Gefahren.

Die Vertreter von Feuerwehr, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Wasserwacht und Wasserschutzpolizei betonen: "Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten." In den vergangenen Jahren wurde der Rhein immer wieder zur Todesfalle - im Rhein herrscht Lebensgefahr!

Im Jahr 2016 musste die Düsseldorfer Feuerwehr bereits 17 Mal zur Personenrettung an den Rhein ausrücken. Dabei mussten drei Menschen, zwei davon nach Reanimation, zur weiteren Versorgung ins Krankenhaus transportiert werden. Erst am vergangenen Dienstag, 19. Juli, musste die Feuerwehr ausrücken: Ein "abgetriebenes Kind mit Ball" wurde von Passanten im Rhein gesichtet. Nach Augenzeugenberichten erreichte es selbstständig das rettende Ufer.

Tückische Strudel

Im Rhein ist das Schwimmen nach der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve in bestimmten Zonen generell verboten. So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden.

Auch andernorts ist Baden im Rhein lebensgefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben - ins Wasser ragende Kiesflächen - bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an. Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird die Gefahr des "Rückschwalles": Das Wasser kehrt in Wellen zurück.

Baggerseen auch - meistens - tabu

Baden ist erlaubt, wo Aufsicht vorhanden ist, also am Unterbacher See (Nord- und Südstrand). Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot, das sind:
-Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges
-Suitbertussee
-Fliednersee
-Lambertussee in Kaiserswerth
-Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen
-Südpark-See
-Unisee
-Elbsee Süd und Nord.

Baderegeln beachten

Generell sollten Menschen, die zum Baden gehen, einige Regeln beachten:
-nie überhitzt ins Wasser gehen,
-nie alkoholisiert schwimmen gehen,
-nie mit vollem Magen ins Wasser gehen,
-nie mit ganz leerem Magen Schwimmen gehen.

Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten!

Autor:

Kirstin von Schlabrendorf-Engelbracht aus Düsseldorf

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