Abfallgebühren 2012 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg

"Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hatte bei einer mündlichen Verhandlung am 24.10.2012 die Klagen gegen die Abfallgebühren 2012 behandelt. Den Klagen wurde damals stattgegeben. Die Wirtschaftsbetriebe haben gegen das Urteil Berufung eingelegt, um das erstinstanzliche Urteil durch ein übergeordnetes Gericht, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster rechtlich prüfen zu lassen.

Am 27.04.2015 wurde nun am OVG in Münster in einer mündlichen Verhandlung das Verfahren gegen die Abfallgebühren 2012 behandelt. Das Oberverwaltungsgericht hat den Klagen stattgegeben.

"Wir haben das Urteil mit Spannung erwartet und können nun anhand der Aussage und des in Kürze zu erwartenden schriftlichen Urteils entsprechend das weitere Vorgehen festlegen", so Thomas Patermann, Vorstand der Wirtschaftsbetriebe Duisburg. "Es war von Anfang an unser Ziel, durch eine höchstrichterliche Entscheidung und dem daraus resultierenden rechtskräftigen Urteil, Klarheit im Interesse der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler und der GMVA zu erhalten. Ich freue mich daher, dass diese Klarheit nun da ist."

Da das ausführliche schriftliche Urteil noch nicht vorliegt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über das weitere Vorgehen gemacht werden," berichten die Wirtschaftsbetriebe auf ihren Internetseiten.

Ich bin mal gespannt, was für uns Kunden finanziell dabei rausspringt.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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