Neues aus dem Integrationsrat

Gestern tagte wieder der Duisburger Integrationsrat.

„Neben den originären Aufgaben der Integration der bereits seit langem in Duisburg lebenden Zuwanderer, hat das Integrationsratsreferat auch die Federführung für die Umsetzung des Handlungskonzeptes zum Umgang mit der Zuwanderung aus Südost-Europa übertragen bekommen.

Diese neue Aufgabe stellt das Integrationsreferat vor große Probleme. Da bereits die personelle Ausstattung des Referates von 10 auf 5 reduziert worden ist, kann das Referat eine Reduzierung des Ansatzes für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um fast 80% sowie die Reduzierung des Ansatzes für Sonstige Aufwendungen um 70% nicht verkraften. Der Ansatz für die interkulturelle Arbeit ist zu 100 % gestrichen. Obwohl das Integrationsreferat nicht operativ aktiv ist, wird die wertvolle und wichtige Dialog- und Koordinierungsarbeit, die es zur Umsetzung des Handlungskonzeptes zum Umgang mit der Zuwanderung aus Südost-Europa zu leisten hat, mit diesen Haushaltsansätzen nicht zu leisten sein,“ heißt es in einem Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, DWG, MTB, DEGAH und IGMG, der von dem Integrationsrat abgelehnt wurde. In dem Antrag war es darum gegangen, den Etat des Integrationsrates deutlcih zu erhöhen.

„Wird der Etat nicht erhöht, können Veranstaltungen wie etwa die Jubiläumsverstanltung zum 50. Geburtstag des Anwerbeabkommens mit der Türkei nicht mehr durchgeführt werden,“ hatte Gürsel Dogan von der CDU noch gewarnt.

„Die Situation hat sich bei uns in Duisburg in den vergangenen Jahren deutlich verändert,“ betont Rainer Grün von der DAL – Duisburger Alternativer Liste. „So ist die Zuwanderung aus Südosteuropa hinzugekommen. Es läßt sich daher nicht im Integrationsbereich sparen.“

„Ein solcher Beschluß würde dem Haushaltssicherungsprogramm widersprechen,“ hält indessen Oberbürgermeister Sören Link dagegen. „Die Vorgaben der Bezirksregierung sind die Leitplanken, in deren Rahmen wir uns bewegen. Möchten wir Geld ausgeben, müssen wir es woanders einsparen.“

Die Wahl eines neuen Ersatzdelegierten für den Hauptausschuß des Landesintegrationsrates NRW wurde zu einem Kasperle-Theater. Rainer Grün wurde im 3. Wahlgang per Losentscheid zum Ersatzdelegierten bestimmt, nachdem bei geheimer Abstimmung die beiden ersten Wahlgänge keine Entscheidung gebracht hatten ( 9 Stimmen für Grün, 9 Stimmen für seinen Gegenkandidaten Bekir Sihapi, 1 Enthaltung).

Viele andere Themen wurden vertagt, etwa die Situation von schulpflichtigen Kindern aus Zuwandererfamilien in Duisburg oder die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums (KIZDU).

„Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 8. Februar 2012 das „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration“ beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde die Grundlage zur Selbstverpflichtung der Kommunen zu mehr Teilhabe, Bildung und Integration geschaffen.

In § 7 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes wird Kommunen die Möglichkeit eröffnet, durch Einrichtung Kommunaler Integrationszentren ihre Aktivitäten in der Integrationsarbeit zu bündeln. Hierdurch entstehen Synergieeffekte aus den Erfahrungen im Rahmen der kommunalen Integrationsarbeit, aus den Projekten des Programms KOMM-IN NRW sowie dem Fachwissen der RAA in der Bildungsarbeit. Der Integrationsprozess als Querschnittsaufgabe kann zukünftig gemeinsam weiterentwickelt werden.

Voraussetzung für die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums ist ein vom Rat der Stadt beschlossenes Integrationskonzept mit den Schwerpunkten „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“.

Duisburg verfügt über ein theoretisch fundiertes, sich dynamisch weiterentwickelndes Integrationskonzept, welches auf Handlungsempfehlungen basiert, die in einem breiten Beteiligungsprozess im Rahmen von Integrationskonferenzen in den Jahren 2005/2006 entwickelt wurden. Eine fortlaufende Anpassung an die Erfordernisse in Duisburg erfolgte im Jahre 2010 durch ein Grundlagenpapier sowie zentrale Ratsbeschlüsse in den Folgejahren.

Die Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums in Duisburg

Aus den Handlungsfeldern „Integration durch Bildung“ (bisher: RAA) und „Integration als Querschnittsaufgabe“ (bisher: Referat für Integration) werden zukünftig – jeweils im Turnus von zwei Jahren – Schwerpunktziele formuliert.

Weiterhin wird die Unterstützung und Beratung städtischer Ämter, Schulen und sonstiger Bildungseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiterer regionaler Einrichtungen und Organisationen gewährleistet.

Durch die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums in Duisburg ergeben sich folgende Vorteile:

 Duisburg erhält bis 2017 die Landesförderung für die kommunale Integrationsarbeit.

 Duisburg kann eine einheitliche Integrationsarbeit nach eigenen Vorstellungen aufbauen und damit dann auch nach außen geschlossener auftreten.

 Parallelstrukturen werden sowohl durch die Zusammenlegung des Referates für Integration und der RAA als auch durch die klare Aufgabenteilung (operative Aufgaben bei den Fachämtern, strategisch unterstützende Aufgaben beim KIZDU) abgebaut und verhindert.

 Duisburg kann im Rahmen des KIZDU Mittel für die Sicherung des sozialen Friedens einsetzen (strategisches Leitziel Interkulturelle Urbanität).

 Durch das Controllingverfahren können erstmals die Erfolge der kommunalen Integrationsarbeit gemessen werden.

 Die Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen wird hergestellt.

 Duisburg profitiert vom landesweiten Erfahrungsaustausch im Netzwerk der Kommunalen Integrationszentren.

Das KIZDU wird ausschließlich mit dem bereits vorhandenen Personalbestand beim Referat für Integration und der RAA weitergeführt. Die hier dargestellten Stellen sind im Stellenplan ausgewiesen.

Nach der alten RAA-Förderung erhielt die Stadt Duisburg einen Personalkostenzuschuss von insgesamt 143.250 Euro und die Abordnung von 3 (VZ Stellen) Lehrkräften. Hierzu gab es keine Angabe zu dem anzurechnenden Förderbetrag.

Als Förderung für ein Kommunales Integrationszentrum erhält die Stadt Duisburg insgesamt 170.000 Euro als Personalkostenzuschuss und die Abordnung von 3 (VZ Stellen) Lehrkräften. Hierzu gibt das Land einen anzurechnenden Förderbetrag von insgesamt 150.000 Euro an.

Lässt man die Förderung, die sich aus der Abordnung von Lehrkräften ergibt, außer Betracht, so fällt der Personalkostenzuschuss zukünftig um 26.750 Euro höher aus. Über die bisherige Förderung durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales für das Landesprogramm „KOMM IN“ ist seitens des Landes noch keine endgültige Aussage getroffen worden, inwieweit Mittel zukünftig noch zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung der Sachkosten ist wie bisher bei der RAA-Förderung über den städtischen Haushalt darzustellen. Hierzu werden unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahmen 0- 005002 und 0-005003 die Budgets des Referates für Integration und der RAA im Rahmen der Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2014 erfolgt die Darstellung eines Produktes im städtischen Haushalt,“ ist in der Drucksache 13-0202 nachzulesen.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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