B-Plan Stammesberg auf den Weg gebracht

Andreas Müller, stellvertretender Leiter des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung, erläuterte die Pläne.
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Die Bezirksvertretung IX hat keine Bedenken gegen den Bebauungsplan „AM Stammesberg/Ringstraße“ erhoben. Damit kann die Verwaltung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen.
Zuvor hatte Andreas Müller, stellvertretender Leiter des Amt für Stadtplanung und Bauordnung, die Pläne am vergangenen Dienstag während der Sitzung des Gremiums vorgelegt.
Beide Varianten auf dem rund 1,5 Hektar großen Planungsgebiet entsprechen seinen Angaben zufolge den gesetzlichen Vorgaben. In beiden Entwürfen sind Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Maximal 45 bis 50 Wohneinheiten finden auf dem Areal Platz. Davon werden bis zu 30 Prozent der Wohnungen öffentlich geförderter Wohnungsbau sein. Auch diese gesetzliche Vorschrift halte der Investor ein, so Müller. Er informierte die Mitglieder der Bezirksvertretung, dass Familien je nach Größe, bis zu einem Jahreseinkommen von 80.000 Euro öffentlich geförderte Wohnungen beziehen dürfen.
Eine weitere Verdichtung des Areals über die geplanten Wohneinheiten hinaus werde es nicht geben. Ausreichend Parkplätze, entweder durch eine Tiefgarage oder durch Plätze auf dem jeweiligen Gelände der Häuser, seien vorhanden. Auf drei Wohneinheiten könne zudem jeweils ein Besucherparkplatz realisiert werden. Zu der entstehenden verkehrlichen Belastungen könne in diesem frühen Stadium der Planung noch nichts gesagt werden. Die Fachverwaltung werde dies aber prüfen, so Müller. Dank der vorgesehenen zirka 7,50 Meter breiten Straße sei eine Einbahnstraßenregelung nicht nötig.
Eine Artenschutzprüfung stehe noch aus. Im Juni sei eine erste Ortsbegehung durchgeführt worden. Auch alle Schallschutzbestimmungen würden eingehalten. Die „Zuwegung“ zur S-Bahn sei hingegen kein Gegenstand der Planung, sagte Müller auf Nachfrage. Die Infrastruktur, vor allem Kita und Schulen, seien ebenso vorhanden wie ein Nahversorgungszentrum an der Ringstraße.
Die beiden vorgelegten Varianten unterscheiden sich durch die Lage der geplanten Mehrfamilienhäuser sowie der Lage der Kinderspielplätze und deren Größe. In der Variante eins liegen die Mehrfamilienhäuser und der Spielplatz im Norden, in Variante zwei südwestlichen Teil. Die Mehrheit des Ausschusses plädierte zu der vorgelegten Variante zwei. Der dort geplante Spielplatz sei kompakter und auch über 100 Quadratmeter größer.

Autor:

Dirk-R. Heuer aus Hilden

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