"Löwes Lunch": Kinderschänder bleibt auf freiem Fuß

"Keinohrhase" Til Schweiger rastete in der Talkrunde bei Markus Lanz aus. Alle möglichen Leute haben nach der monatelangen Mirco-Odyssee alles Mögliche gefordert. Doch in Sachen "Bestrafung für Kinderschänder" scheint sich da, wo es vor allem nötig wäre, nichts geändert zu haben: an den Gerichten.
Denn ein sog. Deal zwischen einem "guten" Verteidiger, einer Staatsanwältin und einer Richterin in Dresden sorgt für Kopfschütteln. So soll einem 42-jährigen Kinderschänder, der Kinderpornos sammelte und sich an einer Vierjährigen aus der Nachbarschaft verging, folgendes vorgeschlagen worden sein: Gib' die Tat schnell zu, dann folgt nur eine Bewährungsstrafe.
So ist's gekommen, der Täter, selbst Vater, kommt mit 22 Monaten auf Bewährung davon, eine Gefängniszelle sieht er nicht, er bleibt auf freiem Fuß. Die Eltern des Opfers brechen im Gerichtssaal zusammen, Opferschutzverbände protestieren und (zumindest) auf Dresdens Spielplätzen ist die Lage mal wieder "mulmiger" geworden.
Hört sich unglaublich an, oder? Aber, das ist wohl deutsche Rechtsprechung 2011.

Autor:

Detlef Leweux aus Essen-Steele

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