Hartz IV Regelsatz (Stand August2013)

Hartz IV Regelsatz (Stand August2013)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Folgende Posten sind im derzeit Aktuellen Regelsatz für SGBII Bezieher enthalten.
Einen Großteil (135,61€) nimmt der Posten Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke ein.
Gefolgt von dem Posten, Freizeit, Unterhaltung und Kultur mit 42,17€.
Nachrichtenübermittlung(Internet, Telefonie usw.) schlägt mit 33,73€ zu Buche, während der Bereich Bildung mit nur!!! 1,46€ veranschlagt wird.
(Hier zeigt sich, wie Wichtig den Herrschenden die Bildung des Volkes ist)
Verkehr, also Bus/Bahntickets, PKW usw. wird mit 24,07€ berechnet wo sich wieder einmal unsere Forderung nach einem Überregionalen Sozial-Ticket als mehr als gerechtfertigt bestätigt sieht.
Eine weitere Bestätigung der Realitätsfremden Regierung spricht der Posten Wohnen, Wohninstandhaltung und Energie in Höhe von 31,94€. Wobei hier zu erwähnen ist, dass die Monatliche Pauschale bereits in den meisten Haushalten weit über 30,00€/Monat liegt.
Auch ganz interessant der Posten, Bekleidung/Schuhe in Höhe von 32,10€.
würde eine Summe von ca. 384,00€ im Jahr ergeben, vorausgesetzt man kommt nicht in den "Genuss" irgendwelcher unberechtigten und Unmenschlichen Sanktionen.
Heißt also: Ein erwachsener Mensch, soll sich von 380,00 € mit Sommer/Winter- und Übergangskleidung versorgen. Soll aber auch!! ein gepflegtes Erscheinungsbild für eventuelle Bewerbungsgespräche aufweisen?
Nun, eine gewisse "Grundausstattung vorausgesetzt schon mehr als schwierig bis gar nicht realisierbar.
Aber was ist mit Obdachlosen und ehemaligen Häftlingen?
Auch sehr interessant der Posten, Gesundheitspflege in Höhe von 16,43€.
Wäre realistisch wenn man voraussetzt dass man davon ausgeht dass alle Bezieher die Möglichkeit haben sich bei ihren Krankenkassen von der Zuzahlung der Rezept-und Medikamentengebühren befreien zu lassen.
Das setzt aber voraus, dass man einen bestimmten Betrag, (meist ein bis 2% des Jahreseinkommens um die 88,00€) im Voraus an die Krankenkasse leistet.
bei einer Jahressumme von 197,16€ abzüglich der ca. 90,00€ Vorauszahlung an die Krankenkasse, bleibt also noch ein Betrag von 107,16€ für Gesundheitspflege, also auch für Hygieneartikel. 107,00€ für Seife, Duschgel Zahnpasta usw.
Andere Waren und Dienstleistungen in Höhe von 27,96€ fallen da schon gar nicht mehr ins Gewicht, werden diese doch schon in den meisten Fällen zur Bewältigung der immer weiter ansteigenden Energiekosten Zweckentfremdet.

So hat es zur Folge,dass immer mehr Menschen im SGB II Bezug, von Stromsperren und Stromschulden betroffen sind.
Daher fordern mittlerweile alle Sozialverbände sowie hier vor Ort die Soziale Liste, (bestehend aus der Hartz IV Initiative und der DKP ) endlich ein Verbot von Stromsperren wegen Stromschulden.

Autor:

Rene' Potratz aus Gladbeck

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