Stadt klagt gegen das Zensus-Ergebnis

Die Stadt Gladbeck legt fristgerecht gegen das offizielle Ergebnis des Zensus 2011 Klage ein. Der Volksschätzung nach sollen zum Stichtag vom 9. Mai 2011 insgesamt 73.974 Bürgerinnen und Bürger in Gladbeck gelebt haben - 1201 Personen weniger als bislang angenommen. Gegen dieses Ergebnis äußert die Stadt erhebliche Bedenken.

Die Stichprobengüte und die Zuverlässigkeit des Hochrechnungsverfahrens gaben aus Sicht der Stadtverwaltung berechtigte Gründe, um gegen das Zensus-Ergebnis Klage einzureichen.

Das Zensusgesetz sieht für die einzelnen Gemeinden einen sogenannten Stichprobenfehler von höchstens 0,5 Prozent vor. Der niedrige Wert soll das Risiko bei einer Hochrechnung minimieren, von der tatsächlichen Einwohnerzahl abzuweichen. In Gladbeck beträgt die Abweichung allerdings 0,53 Prozent – was erhebliche Konsequenzen auf den städtischen Haushalt hat.

Geringene finanzielle Zuwendungen vom Land

Denn: Weniger Einwohner bedeuten gleichzeitig auch geringere finanzielle Schlüsselzuweisungen vom Land. Wie groß der Einnahmeverlust wäre, lässt sich zurzeit nicht abschätzen. Unter Federführung der Stadt Bonn haben sich in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Städte zusammengeschlossen und durch ein externes Gutachten die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage prüfen lassen.

Mit dem Ergebnis: Es bestehen berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ergebnisses! Der Arbeitsgruppe gehören neben Gladbeck aktuell weitere 61 Kommunen, davon 51 aus NRW und elf aus Niedersachsen, an.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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