Stadt prüft Gebührenerstattung bei KiTa-Streik

Foto: Jungvogel

Es herrscht Verwirrung beim Thema Gebührenerstattung beim aktuellen KiTa-Streik: Denn in Gelsenkirchen und Dortmund sollen nach einem Beschluss der Stadträte den Eltern die Kita-Gebühren zurück gezahlt werden. Dies hatte im Jahr 2009 ebenfalls der Rat der Stadt Gladbeck beschlossen. Aber das Innenministerium des Landes NRW hatte dies später ausdrücklich verboten.

Auch Gladbeck will Erstattungen leisten

Doch da scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein: „Selbstverständlich werden Eltern in Gladbeck genauso behandelt wie in Dortmund und Gelsenkirchen. Zwar ist uns erst gestern noch ausdrücklich von der Bezirksregierung bestätigt worden, dass im Fall eines Streiks Kindergartengebühren nicht erstattet werden dürfen. Wenn aber Dortmund und Gelsenkirchen jetzt die Erlaubnis erhalten, werden natürlich auch wir Eltern die Beiträge zurückzahlen“, verspricht Bürgermeister Ulrich Roland.

Notgruppen

„Im Sinne der Eltern hoffe ich, dass die Aufsichtsbehörde dieses Mal positiv entscheidet“, so Roland. Natürlich hat sich die Stadt Gladbeck um die Einrichtung von Notgruppen bemüht. Aber: Rund 90 Prozent der Erzieherinnen und Erzieher in Gladbeck sind Mitglied der Gewerkschaft ver.di und können sich damit am Streik beteiligen. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges und garantiertes Grundrecht. Gladbeck ist anders als viele andere Städte gewerkschaftlich sehr gut organisiert.

Erzieherinnen in den Fokus gerückt

"Historisch betrachtet verfügen frauentypische Berufe eher über einen geringen
Organisationsgrad in Gewerkschaften. In Gladbeck sieht die Situation dagegen positiv aus“, erklärtBarbara Richter, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Gladbeck. „Ich begrüße es sehr, dass diese Berufsgruppen endlich in den Fokus gerückt werden.“

Von diesem Streikrecht machen in Gladbeck ab dem kommenden Montag, 11. Mai, alle gewerkschaftlichen organisierten Erzieherinnen und Erzieher der städtischen Kindertageseinrichtungen Gebrauch.

Für 86 Kinder ein Betreuungsangebot eingerichet

Dies führt dazu, dass während des Streiks in den Kindertagesstätten durch das wenige übrige Personal nur einige Notdienstgruppen eingerichtet werden können. Von den rund 660 betroffenen Kindern wird dadurch für 86 ein Betreuungsangebot eingerichtet.

Die Stadt Gladbeck hat die Gewerkschaft ver.di im Vorfeld ausdrücklich um den Abschluss einer Notdienstvereinbarung gebeten. Dieser Wunsch wurde jedoch abgelehnt. Damit sind der Stadt Gladbeck die Hände gebunden. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen kann niemand zum Notdienst gezwungen werden.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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