Lärmschutzrecht soll geändert werden: SVZ-Sportplatz bleibt ein Thema

Rainer Weichelt, Erster Beigeordneter der Stadt Gladbeck, versichert, dass die Verwaltung in Sachen "Sportanlage SV Zweckel" aktiv bleiben werde. Allerdings will man im Rathaus erst die Novelle zur Änderung der Sportstättenlärmschutzverordnung abwarten.
  • Rainer Weichelt, Erster Beigeordneter der Stadt Gladbeck, versichert, dass die Verwaltung in Sachen "Sportanlage SV Zweckel" aktiv bleiben werde. Allerdings will man im Rathaus erst die Novelle zur Änderung der Sportstättenlärmschutzverordnung abwarten.
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Zweckel. Erneut zu Wort meldet sich Rainer Weichelt (Erster Beigeordneter der Stadt Gladbeck) zum Thema "Sportplatz Dorstener Straße".

Bekanntlich hatte der städtische Sportausschuss in seiner Sitzung am 6. Oktober einstimmig den Vorschlägen der Verwaltung zugestimmt, nach Abschluss des Gesetzesänderungsverfahrens zum Lärmschutzrecht die Sportanlage an der Dorstener Straße erneut zu betrachten. Parallel dazu sollen unter Moderation von Herrn Prof. Horst Hübner Standortalternativen ausgelotet werden.

In seiner Stellungnahme weist Rainer Weichelt ausdrücklich auf die jetzt vom Bundeskabinett eingebrachte Novelle zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung hin, die aus Sicht des Sports noch einmal ausdrücklich zu begrüßen sei. Allerdings stehe für die Gesetzesinitiative noch die parlamentarischen Beratung aus, bevor die neue Verordnung tatsächlich umgesetzt werden könne. "Ob das in der vorliegenden Form geschieht, bleibt abzuwarten. Die Stadt Gladbeck wird sich an die Zusicherung halten und nach Abschluss des Gesetzesänderungsverfahrens die Sportanlage lärmschutztechnisch erneut betrachten," versichert Weichelt.

Rainer Weichelt tritt zugleich auf die Euphoriebremse, weist ausdrücklich darauf hin, dass gerade beim Thema „Ausweisung von urbanen Gebieten“ verbunden mit höher anzusetzenden Lärmwerten Neuland beschritten werde. Dazu sei die Gesetzesinitiative noch zu neu, um daraus schon schließen zu können, dass es gerade für den Sport in jedem Fall zu Verbesserungen kommen werde. Hierzu seien weitere Klarstellungen im Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Letztendlich werde dann auch bei der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände ein Abwägungsprozess zwischen Individual- und sportlichen Interessen erfolgen müssen.

„Die Stadt hält sich an ihre Zusicherungen, möchte aber ausdrücklich im Vorfeld schon vor einer zu hohen Erwartungshaltung warnen“, so Weichelt abschließend.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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