Gladbecker Malteser informieren mit drei Fachvorträgen über Patientenverfügung, Testament und Vermächtnis sowie der Vorsorge für die eigene Beerdigung.

Referentin Kerstin Titze, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
  • Referentin Kerstin Titze, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
  • hochgeladen von Rainer Prittwitz

Die Gladbecker Malteser bieten im Zeitraum von Januar bis März mit drei Fachvorträgen die Möglichkeit, sich umfassend zu den Themen Patientenverfügung, Testament und Vermächtnis sowie der Vorsorge für die eigene Beerdigung zu informieren. Die Vorträge finden statt im Gemeindezentrum Hl. Kreuz, Pfarrer-Grünefeld-Weg 2, 45966 Gladbeck.

- Was passiert, wenn wir krankheits- oder unfallbedingt in eine Situation geraten, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können? Für viele Menschen gehört es zu den schwersten Fragen, zu entscheiden, wie sie im akuten Krankheitsfall behandelt werden möchten. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig über mögliche Vorsorgeregelungen zu informieren. Nur wenige Menschen besitzen eine Patientenverfügung und setzen sich mit diesem ernsthaften Thema auseinander.

- Was geschieht mit meinem Erbe, brauche ich ein Testament und wie kann ich damit meinen Nachlass regeln? Anlass für diese Veranstaltung sind Anfragen von Mitbürgern, die sich auf diesem Gebiet unsicher fühlen und nähere Informationen zum Thema Erbrecht und Testamentsgestaltung haben möchten.

- Immer mehr Menschen entscheiden sich, aus gutem Grund, die Modalitäten ihrer eigenen Beerdigung selbst zu regeln. Damit ihre Wünsche auch nach ihrem Tod eingehalten werden, gilt es, sich rechtzeitig mit diesem Tabuthema zu befassen.

Die Termine sind:

Mittwoch, 27. Januar 2016, 17:00 Uhr Vortrag zur Patientenverfügung

Mittwoch, 24. Februar 2016, 17:00 Uhr Vortrag zu Testament und Vermächtnis

Referentin Kerstin Titze, die als Rechtsanwältin über langjährige berufliche Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügt, vermittelt dabei die wichtigsten Fakten zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die Fachanwältin für Familien- und Erbrecht wird dann in der zweiten Veranstaltung allgemein verständlich unter anderem den Unterschied zwischen vererben und vermachen, die gesetzliche Erbfolge, das Pflichtteilsrecht und Auswirkungen der Erbschaftssteuer erläutern. Formen der Testamentsgestaltung sowie viele praktische Tipps für die richtige Nachfolgeabwicklung stehen ebenfalls auf dem Programm. "Wir reagieren mit den Vorträgen auf die zahlreichen Fragen und Sorgen unserer Mitglieder", sagt Stadtbeauftragter Rainer Prittwitz. "Nur wenige Menschen besitzen eine Patientenverfügung und setzen sich mit diesem ernsthaften Thema auseinander".

Mittwoch, 02. März 2016, 17:00 Uhr Vortrag zu Begräbnisformen und Vorsorge

Eine Mitarbeiterin des Gladbecker Beerdigungsinstitutes Küper-Schlagheck wird alles Wissenswerte rund ums Thema Beerdigung erläutern. Folgende Themen kommen dabei zur Sprache: Treuhandverträge zur Bestattungsvorsorge, Bestattungsarten, Grabarten sowie Ablauf und Organisation einer Bestattung.
„Viele Menschen beschäftigen sich mit diesem Thema aus Rücksicht auf die eigenen Angehörigen,“ weiß der Malteser Stadtbeauftragte Rainer Prittwitz zu berichten. „Die Hinterbliebenen sollen nicht in finanzielle Bedrängnis geraten. Immer mehr Menschen möchten aber teilweise auch bis in Einzelheiten hinein, zum Beispiel bei der musikalischen Umrahmung, ihre eigenen Vorstellungen festlegen.“

Die Dauer aller Vorträge beträgt ca. 2 Stunden, es wird kein Eintritt erhoben. Das Gemeindezentrum Hl. Kreuz liegt ebenerdig und ist mit Behinderten- und seniorengerechten Sanitäreinrichtungen ausgestattet.

Wegen begrenzter Teilnehmerzahl wird um telefonische Voranmeldung gebeten unter 02043-5816 441.

Autor:

Rainer Prittwitz aus Gladbeck

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