„Chillen“ statt lernen: Ordnungsbehörde kontrolliert Schulpflicht und Jugendschutz

Das Thema Jugendschutz ist für die Außendienstkräfte des Städtischen Ordnungsdienstes der Stadt Hagen immer wieder Anlass für intensive Kontrollen – so auch in der vergangenen Woche. Hierfür wurden neuralgische Punkte angefahren und Gewerbe überprüft.

Bei den Kontrollen war zudem die Schulpflicht ein wiederkehrendes Thema. So wurden insgesamt 14 Jugendliche in Parks und Geschäften angetroffen, die die Meinung vertraten, „lieber einen chilligen Tag“ verbringen zu wollen anstatt zu lernen. Nach Rücksprache mit den jeweiligen Schulen wurden die Schüler den Schulen zugeführt.

In den Nachmittagsstunden ging es der Ordnungsbehörde vor allem darum, Gewerbebetriebe wie Kioske und Trinkhallen zu kontrollieren. So wurden drei Verstöße gegen Vorschriften aus dem Jugendschutzgesetz aufgedeckt. Hier erwarten die Betreiber der Gewerbe empfindliche Bußgelder sowie eventuelle Eintragungen in das Gewerbezentralregister. Etliche Jugendliche trafen die Außendienstkräfte mit Tabakwaren und Alkoholika an. Hier ging es darum, von den Minderjährigen zu erfahren, wer ihnen die Waren verkauft hat. Da es Minderjährigen nicht erlaubt ist, mit Tabakwaren und Alkoholika in der Öffentlichkeit aufzutreten, wurden die Waren zum Schutz der Jugendlichen sichergestellt und die Eltern schriftlich informiert. Unter dieses Verbot fallen auch so genannte Elektrodampfgeräte sowie E-Zigaretten, E-Shishas und die dazugehörenden Liquids. Der Erwerb und Verkauf ist erst ab 18 Jahren gestattet.

In den Abendstunden kontrollierte der Außendienst Plätze, auf denen es immer wieder zu Störungen und Vandalismus kommt. Kneipen, Spielhallen, Shisha-Cafés und eine Großraumdisko wurden ebenfalls überprüft.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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