Körperverletzung mit Todesfolge - Haftstrafe für Täter

Hagen: Landgericht | Körperverletzung mit Todesfolge – so lautete gestern Nachmittag die Entscheidung der 1. Großen Strafkammer am Landgericht im Fall von Klaus-Dieter L.. Der 48-jährige Hagener soll demnach seinen Mitbewohner, einen 76-jährigen Rentner, so schwer verletzt haben, dass dieser vor kurzem an den Folgen der erlittenen Verletzungen verstorben ist. Klaus-Dieter L. lebte bis zum April letzten Jahres mit seinem späteren Opfer in einer gemeinsamen Wohnung an der Bürgerstraße, „kümmerte“ sich nach eigenen Aussagen um den 76-Jährigen nach dessen Schlaganfall. Nach Angaben des Angeklagten bestand dieses „Kümmern“ auch im Konsum von reichlich Bier und Schnaps. Im April soll es dann abends aus ungeklärten Gründen zum Streit zwischen den beiden Männern gekommen sein. Klaus-Dieter L. schlug und trat nach Ansicht des Gerichts auf den 76-Jährigen ein, warf offenbar einen schweren Gegenstand – wahrscheinlich einen Fernseher – auf den Wehrlosen am Boden. Danach verließ er die Wohnung, ließ den alten Mann blutend und schwer verletzt liegen. Der Krankenwagen wurde erst einige Zeit später von einem Nachbarn gerufen, nachdem der Angeklagte ihm den Verletzten gezeigt hatte. Als „Erste-Hilfe-Maßnahme“ hatte der Angeklagte dem 76-Jährigen auch noch Whiskey eingeflösst, „da seine Lippen so trocken gewesen seien“.
Der 76-Jährige trug durch diesen Angriff schwerwiegende Verletzungen im Gesicht, im Bereich des Brustkorbs und der Wirbelsäule davon. Der Rentner konnte sich nach dieser Attacke kaum mehr bewegen, wurde zum bettlägerigen Pflegefall und stand unter ständiger Betreuung. „Man kann es kaum fassen, was da passiert ist“, zeigte sich gestern der Vorsitzende Richter Marcus Teich während der Urteilsverkündung gegen Klaus-Dieter L. erschüttert. Anfang Februar hatte der Richter im laufenden Verfahren mitteilen müssen, dass der 76-Jährige im Pflegeheim verstorben war. Gerichtsmediziner untersuchten daraufhin den Leichnam und stellten fest, dass die durch die Prügelattacke erlittenen Verletzungen letztlich den Tod des Rentners bewirkt haben müssen. Ein „tragisches Wochenende“ für das Opfer sei die Tat gewesen. „Mindestens mit Händen und Füßen, vielleicht auch mit einem Gegenstand wurde ein Mensch seiner physischen Vernichtung zugeführt“, fasste Richter Teich gestern den Tattag zusammen, beschrieb die Tat an sich als „drastisch“. Entsprechend hart fiel das Urteil gegen den 48-Jährigen aus: Wegen einer Körperverletzung mit Todesfolge wurde Klaus-Dieter L., der immer wieder versuchte, die Urteilsverkündung durch Zwischenrufe zu stören, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. In das Urteil wurde eine andere Strafe miteinbezogen. An seine Haft anschließen wird sich für den 48-Jährigen die Sicherungsverwahrung.
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