Der 76-Jährige trug durch diesen Angriff schwerwiegende Verletzungen im Gesicht, im Bereich des Brustkorbs und der Wirbelsäule davon. Der Rentner konnte sich nach dieser Attacke kaum mehr bewegen, wurde zum bettlägerigen Pflegefall und stand unter ständiger Betreuung. „Man kann es kaum fassen, was da passiert ist“, zeigte sich gestern der Vorsitzende Richter Marcus Teich während der Urteilsverkündung gegen Klaus-Dieter L. erschüttert. Anfang Februar hatte der Richter im laufenden Verfahren mitteilen müssen, dass der 76-Jährige im Pflegeheim verstorben war. Gerichtsmediziner untersuchten daraufhin den Leichnam und stellten fest, dass die durch die Prügelattacke erlittenen Verletzungen letztlich den Tod des Rentners bewirkt haben müssen. Ein „tragisches Wochenende“ für das Opfer sei die Tat gewesen. „Mindestens mit Händen und Füßen, vielleicht auch mit einem Gegenstand wurde ein Mensch seiner physischen Vernichtung zugeführt“, fasste Richter Teich gestern den Tattag zusammen, beschrieb die Tat an sich als „drastisch“. Entsprechend hart fiel das Urteil gegen den 48-Jährigen aus: Wegen einer Körperverletzung mit Todesfolge wurde Klaus-Dieter L., der immer wieder versuchte, die Urteilsverkündung durch Zwischenrufe zu stören, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. In das Urteil wurde eine andere Strafe miteinbezogen. An seine Haft anschließen wird sich für den 48-Jährigen die Sicherungsverwahrung.
Körperverletzung mit Todesfolge - Haftstrafe für Täter
Der 76-Jährige trug durch diesen Angriff schwerwiegende Verletzungen im Gesicht, im Bereich des Brustkorbs und der Wirbelsäule davon. Der Rentner konnte sich nach dieser Attacke kaum mehr bewegen, wurde zum bettlägerigen Pflegefall und stand unter ständiger Betreuung. „Man kann es kaum fassen, was da passiert ist“, zeigte sich gestern der Vorsitzende Richter Marcus Teich während der Urteilsverkündung gegen Klaus-Dieter L. erschüttert. Anfang Februar hatte der Richter im laufenden Verfahren mitteilen müssen, dass der 76-Jährige im Pflegeheim verstorben war. Gerichtsmediziner untersuchten daraufhin den Leichnam und stellten fest, dass die durch die Prügelattacke erlittenen Verletzungen letztlich den Tod des Rentners bewirkt haben müssen. Ein „tragisches Wochenende“ für das Opfer sei die Tat gewesen. „Mindestens mit Händen und Füßen, vielleicht auch mit einem Gegenstand wurde ein Mensch seiner physischen Vernichtung zugeführt“, fasste Richter Teich gestern den Tattag zusammen, beschrieb die Tat an sich als „drastisch“. Entsprechend hart fiel das Urteil gegen den 48-Jährigen aus: Wegen einer Körperverletzung mit Todesfolge wurde Klaus-Dieter L., der immer wieder versuchte, die Urteilsverkündung durch Zwischenrufe zu stören, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. In das Urteil wurde eine andere Strafe miteinbezogen. An seine Haft anschließen wird sich für den 48-Jährigen die Sicherungsverwahrung.







