Betuwe-Ausbau: Bürger können Plan-Einsicht nehmen und Widerspruch einlegen bis zum 24. April

Foto: Frank Schneidersmann

Für die Betuwelinie-Anlieger wird’s ernst: Die Deutsche Bahn hat für den dreigleisigen Ausbau der Strecke „ABS 46/2 Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen – genauer: den Abschnitt Hamminkeln-Mehrhoog - die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Geplant ist der Bau eines zusätzlichen dritten Gleises parallel zur vorhandenen Eisenbahnstrecke mit den notwendigen Folgemaßnahmen. Der Planfeststellungsabschnitt 2.3 verläuft durch das Stadtgebiet von Hamminkeln, insbesondere den Stadtteil Mehrhoog, und ist 9,817 km lang.
Grundsätzlich ist das zusätzliche Gleis östlich des bestehenden Gleises, also in Fahrtrichtung Landesgrenze angeordnet. Der Bahnhof Mehrhoog soll umgebaut und wegen eines zusätzlich erforderlichen Überholungsgleises und der Bahnsteigkanten auch auf der bahnlinken Seite erweitert werden.

Im Rahmen der Realisierung des Streckenausbaus sollen alle höhengleichen öffentlichen und privaten Bahnübergänge im Planfeststellungsabschnitt 2.3 zurückgebaut werden. Bis auf den Bahnübergang „Kikenheckweg“ sollen für alle anderen Bahnübergänge Ersatzbauwerke in Form von Straßen- und Eisenbahnüberführungen entstehen. Die bestehende Straßenüberführung „Bergerfurther Straße“ soll ebenfalls zurückgebaut und durch eine neue Brücke, unmittelbar neben der bestehenden Brücke, ersetzt werden.

Die geplanten Straßenüberführungen als Ersatz für die Bahnübergänge „Diersfordter Straße“ und „Wasserstraße“ und die geplante Eisenbahnüberführung für den privaten Bahnübergang „Boland“ sind nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens. Diese Ersatzmaßnahmen werden in gesonderten Genehmigungsverfahren behandelt.

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 11. März bis einschließlich zum 10. April im Rathaus der Stadt Hamminkeln, Ratssaal (Raum 110 in der I. Etage) während der Dienststunden (8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr außer freitags) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann ab Beginn der Offenlage bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 24. April) bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf (Anhörungsbehörde) oder bei der Stadt Hamminkeln, Brüner Str. 9, 46499 Hamminkeln Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung der Rathausverwaltung.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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