Rambo auf der Autobahn

Drängeln auf der Autobahn: Zweifelsfrei nachweisen konnte man dem Angeklagten den Verlauf des Unfalls aber nicht.

Zunächst waren zwei Fahrzeuge an dem Geschehen beteiligt, darunter ein Transit mit niederländischem Kennzeichen.
Eines der Fahrzeuge befand sich offenkundig bereits auf der Autobahn aus Köln kommend, das Fahrzeug mit dem niederländischen Kennzeichen wollte auf die Autobahn auffahren. Der Niederländer, der zunächst als Zeuge gegen den anderen Fahrer auftritt und später selbst Angeklagter ist, erklärt vor Gericht, er habe sich bedrängt gefühlt. Man habe ihn nicht auf die Autobahn gelassen und ihn mehrfach gerammt. Später habe sich ein weiteres Fahrzeug in die Situation eingemischt, der Fahrer habe ihm bedeutet, zu halten. Er habe dies nicht getan, er habe sich bedroht gefühlt: „Das war ein Überfall auf meine Person“.
Ganz anders schildert der andere Unfallteilnehmer als Angeklagter den Vorfall. Er habe sich auf der sehr vollen Autobahn auf der rechten Fahrspur befunden und das niederländische Fahrzeug habe mehrfach versucht, auf die Bahn aufzufahren und ihn abzudrängen. Er habe die Fahrbahn nicht wechseln können, weil überall andere Fahrzeuge gewesen seien. Das niederländische Fahrzeug sei über den Beschleunigungsstreifen hinaus auf den Seitenstreifen gefahren.
Beide Fahrzeuge wiesen Schäden an der Karosserie auf, Außenspiegel wurden beschädigt. Ein Zeuge sagt aus, er habe mindestens einmal eine Kollision der Fahrzeuge beobachten können.
Die Polizei erklärt, der niederländische Fahrer habe ihnen gegenüber ausgesagt, er sei von dem anderen Fahrzeugführer in die Leitplanke gedrängt worden. Die Beamten haben aber Zweifel an der Darstellung. Die hat auch das Gericht. Somit werden beide Verfahren eingestellt.
Der Niederländer muss seine Auslagen selbst tragen, beim anderen Angeklagten trägt die Landeskasse die Kosten.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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