Sekundenschlaf am Steuer wird teuer

Dass ein Sekundenschlaf auf der Autobahn auch dann ein dickes Ende nach sich zieht, wenn eigentlich nicht viel passiert ist, musste jetzt ein Angeklagter vor dem Amtsgericht erleben.

Er war im September 2014 auf der A43 unterwegs gewesen. Nach der Arbeit saß er im Firmenwagen mit seinem Kumpel, den er nach Hause bringen wollte.
Doch plötzlich übermannte ihn der Sekundenschlaf. Der Beifahrer bemerkte dies, griff noch ins Lenkrad, um den Wagen wieder auf die gerade Spur zu bringen, doch da war es bereits zu spät. Das Fahrzeug, welches auf der rechten Fahrbahn unterwegs war, touchierte die Leitplanke.
Sofort war der Angeklagte wieder wach. Nach eigener Aussage sei er eigentlich auch gar nicht besonders müde gewesen und könne sich den Vorfall nicht richtig erklären. Eigentlich wollte man nach der Schrecksekunde auf einem Parkplatz anhalten, doch auf dem Streckenabschnitt bis zum Kumpel nach Hause sei kein Parkplatz mehr gekommen.
Deswegen fuhr der Angeklagte seinen Arbeitskollegen nach Hause und dann zur Polizei, um den Unfall zu melden Auch bei der Firma hat er angerufen und berichtete über den Schaden.
Auf der Polizeiwache dann der Schock: Der Führerschein wurde einbehalten und das, obwohl der Mann oft auf Montage ist und auf den Schein angewiesen ist.
Immer wieder wurde er in den letzten fünf Monaten von der Firma gefragt, wie es denn nun weitergehen solle. Das entscheidet sich bei der Hauptverhandlung.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bietet eine vorläufige Einstellung des Verfahrens an, wenn der Angeklagte 2.400 Euro innerhalb von sechs Monaten in Raten zu je 400 Euro zahlt.
Das aber dürfte schwierig werden, denn der Angeklagte lebt getrennt und ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Ehefrau und Kind stehen entsprechend Unterhalt zu, so dass der Mann, der vorübergehend wieder bei seinen Eltern eingezogen ist, nicht auch noch 400 Euro pro Monat aufbringen kann. Doch in diesem Fall würde er seinen Führerschein möglicherweise erst nach weiteren Monaten zurückerhalten und mit einer vorläufigen Einstellung wäre auch nicht mehr zu rechnen.
Nach kurzer Besprechung mit seinem Anwalt entscheidet sich der Angeklagte zähneknirschend für den Vorschlag des Staatsanwaltes, dem auch der Vorsitzende Richter zustimmt. 2.400 Euro müssen innerhalb eines halben Jahres gezahlt werden – wie dies geschieht, kann der Angeklagte entscheiden. Eltern oder Bankinstitut werden hier wohl mithelfen müssen. Hälftig geht das Geld an das Kinderpalliativzentrum Datteln und an die Krebshilfe Sprockhövel/Hattingen.
Erst nach vollständiger Zahlung des Geldes wird das Verfahren endgültig eingestellt. Seinen Führerschein erhält der Mann allerdings dann noch im Gerichtssaal zurück.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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