"Europaparlament" zum Thema Gesundheit ganz mies!

Durch einen reinen Zufall bin ich zu diesem Artikel gekommen.
Bedingt dadurch, das ich selber Diabetiker bin achte ich beim Einkauf sehr auf die vorgeschriebene Deklaration die sich auf den einzelnen Produkten befindet. Wie ich nun feststellen musste, stimmen diese leider nicht immer. Und dies beruht wiederum auf der Tatsache, das die EG eine Health Claims Verordnung herausgegeben hat, nach dieser das auch so sein darf.
Hierbei handelt es sich um die Verordnung NR. 1924/2006

Ein Beispiel:

Auszug aus der Health Claims Verordnung: ZUCKERFREI
Die Angabe, ein Lebensmittel sei zuckerfrei, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung
hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g bzw. 100 ml enthält.
Dies teilte mir auch der Getränkehersteller auf meine Anfrage mit. Das bedeutet nun, bei einer 1,5 Liter Flasche eines solchen Getränks 7,5 g versteckter Zucker in einem Produkt das bei der Insulindosierung nicht berücksichtigt werden kann. Bedingt durch die falsche Dosierung nach dem Essen mit Zunahme dieses Getränks und der daraus resultierenden Blutzuckerschwankung bin ich darauf aufmerksam geworden. Ich gehe davon aus, das die Getränke (nicht alle) die mit 0 Zucker deklariert sind nicht die einzigen Produkte sind die trotz allem Zucker enthalten. Und somit erhöht sich die unfreiwillige Zuckereinnahme um ein vielfaches. Daraus ergibt sich die Frage:

" Darf ein von EU Bürgerinnen und Bürger gewähltes Parlament so gleichgültig mit deren Gesundheit umgehen?"

ICH DENKE NEIN! Aus diesem Grund werde ich an dieser Sache dran bleiben. Denn es kann nicht sein, das Menschen die nicht über eine große Lobby verfügen, einfach schamlos übergangen werden. Was sonst noch in der Helth Claims Verordnung steht, finden sie unter folgendem Link. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:404:0009:0025:DE:PDF

Autor:

Bernd Ingensandt aus Hilden

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