100 Prozent Sanktion - 100 Prozent rechtswidrig

2014-04-13. Eine Million Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger.
Ein weiteres Mal zeigt die Bundesagentur für Arbeit, was sie am besten kann: mit Statistiken lügen.

Als heutiges Beispiel aufgeblähter Falschinformation oder Nutzlosinformation kann der aktuelle Artikel aus der Welt vom 13.04.2014 dienen.
Ohne erkennbare eigene Recherche, ohne fachkompetente Analyse und ohne erkennbare Bewertung schreibt der Verfasser einige Zahlen ab und bietet der Politpropaganda weiten Raum, von den wirklich bedeutsamen Fakten abzulenken.

Zitat:

"Keine Drohkulisse aufbauen"
"Die absolute Zahl der Sanktionen mag hoch erscheinen", sagt der zuständige BA-Vorstand Heinrich Alt der "Welt". "Aber die niedrige Sanktionsquote im Verhältnis zu allen Leistungsempfängern zeigt, dass die deutliche Mehrheit die Spielregeln akzeptiert und die Jobcenter verantwortungsbewusst mit Sanktionen umgehen."

Das Alltagsgeschäft in den Jobcentern werde nicht von Sanktionen bestimmt, betonte Alt. "Es geht um den Aufbau einer Vertrauensbasis, um ein gutes Gesprächsklima und nicht darum, eine Drohkulisse aufzubauen." Dennoch müsse sich jeder seiner Rechte, aber auch seiner Pflichten bewusst sein. "Und dazu gehört zum Beispiel, dass ich Termine beim Jobcenter wahrnehme", meinte der BA-Vorstand.
welt.de

Leider kommt die Wahrheit zu kurz.

Viele Sanktionen halten bereits einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand
Die Widerspruchs- und Klagestatistiken bei Sanktionen nach dem SGB II weisen eine hohe Erfolgsquote bei Erwerbslosen aus. Die Zahl der unschuldig Sanktionierten geht in die Tausende. Vermutlich sind alle Sanktionen rechtswidrig, denn . . .

Jede Unterschreitung des Existenzminimums ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung über die Leistungen der Asylbewerber das Existenzminimum auf den Hartz IV-Regelsatz angehoben. Kürzungen und Sanktionen sind nicht zugelassen.
1 BvL 10/10

Hartz IV macht krank

Es liegen erste Untersuchungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit vor. Dabei sind psychische Erkrankungen deutlich auf dem Vormarsch.
Robert Koch Institut

Nutzlose Termine

Während die BA vorwurfsvoll und vollmundig beanstandet, dass Erwerbslose die Termine nicht wahrnehmen, kennen die Jobvermittler die Antwort zur Genüge: die meisten Termine sind für die Erwerbslosen absolut nutzlos. Wer zum Frisör geht, bekommt die Haare geschnitten. Wer zum Arzt geht, wird untersucht. Wer zum Jobcenter geht, wird . . . zumeist ohne persönlichen Nutzen wieder gehen. Die Erwartung auf konkrete Unterstützung beim Jobcenter geht nicht selten gegen null. Schlimmer noch. Viele Menschen empfinden die Vorladung als Bedrohung.

Wer nicht verzweifelt, wird aggressiv

Jobcenter rüsten auf. Als „Altbewährte, vertrauensbildende Maßnahmen“ wird in Jobcentern verstärkt Security eingesetzt. Videoüberwachung und Alarmknöpfe sollen die Sicherheit für Mitarbeiter erhöhen. Geschäftsführer hocken hinter Panzerglas und die Polizeipräsenz soll helfen.
Polizeieinsätze nehmen zu.

Rechtwidrige 100 Prozent Sanktionen im Jobcenter Märkischer Kreis

Eine neu veröffentlichte Beispielklage demaskiert eine weitere rechtswidrige 100 Prozent Sanktion aus Hemer.
klage046.html

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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