„Qualitätsarbeit“ im Jobcenter MK

Am 19.02.2015 fand vor dem Amtsgericht Iserlohn eine Verhandlung in Sachen JobCenter Märkischer Kreis statt. Im Saal 105 C sollte über eine Ordnungswidrigkeit entschieden werden.

Einem Kunden war unterstellt worden, er würde in einer Bedarfsgemeinschaft leben und hätte Auskünfte verweigert. Daraufhin hatte das Jobcenter der Frau mit der er angeblich zusammen leben würde, die Leistungen komplett gestrichen.
Nach einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz und anwaltlicher Vertretung bekam die Frau dann Recht zugesprochen. Der Nachweis, dass keine Bedarfsgemeinschaft vorlag überzeugte das Gericht und die Leistungen mussten nachgezahlt werden.

Monate später wurde dem jungen Mann von der Abteilung Ordnungswidrigkeiten des Jobcenter MK (OWi-Stelle) ein OWi-Bescheid zugestellt, mit der Aufforderung, dass er 528,50 Euro zu zahlen hätte. Zur Begründung wurde vorgetragen, er sei seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen und habe somit einen Verstoß gegen § 60 Abs. 4 Satz1 zweitem Buches Sozialgesetz begangen.

Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker hatte bereits das ER-Verfahren für die Frau geführt und gewonnen. Jetzt setzte er den vorsitzenden Richter über die Sachverhalte in Kenntnis. Ohne einen sachkundigen Anwalt, hätte das Jobcenter Märkischer Kreis möglicherweise wieder einmal eine unrechtmäßige Forderung und Vermögensschädigung ausgelöst. Lars Schulte-Bräucker machte den vorsitzenden Richter darauf aufmerksam, dass die Jobcenter-Mitarbeiter nur wenige Seiten aus der Akte vorgelegt hatte, gerade genug um den Richter zu täuschen. Ohne vollständige Akteneinsicht sind viele Fälle nicht angemessen zu bearbeiten.

Das Gericht beschloss daraufhin das Verfahren einzustellen und die Kosten der Verteidigung der Staatskasse aufzuerlegen. Hier stellt sich mal wieder die Frage, wie weit sind die Abteilungen miteinander verbunden, wenn offensichtlich beim Jobcenter die linke Hand nicht weiß, was die Rechte macht. Da werden einfach Behauptungen aufgestellt und ein Mensch vorverurteilt. Die Kosten verursacht das Jobcenter, die Steuerzahler haben dies zu tragen. Was ist das nur für eine Intuition, die immer wieder durch Rechtsbruch, illegale Sanktionen und Willkür auffällig wird, wo Menschen die doch einfach nur Hilfe suchen, behandelt werden als seien sie das Letzte.

Autor:

Klaus Brieger aus Iserlohn

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