Notizen aus der Provinz: Heute: Skandal, 150.000€ für Pfuscharbeit an Radwegen,1.Teil, offener Brief an den amtierenden Bürgermeister

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Vorab: Sollte ein Bürger auf diesen "sanierten Wegen zu Schaden gekommen sein, erstatten Sie Anzeige. Der Erfolg ist sicher.
Bilder bitte in Großansicht betrachten

Offener Brief an den amtierenden Bürgermeister..

Herr Bürgermeister Hupe,

auf Ihr "freundliches" Antwortschreiben auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde-Kehrung Abbiegespur Lünener/ Hochstraße und Leerung der Straßenläufe- möchte ich jetzt nicht ausführlich eingehen. Dazu mehr in einem weiteren Bericht.
In dem Schreiben teilten Sie mir mit, Zitat: "Entschieden weise ich jegliche unhaltbaren Vorwürfe gegen meinen Beigeordneten,xxx sowie alle meine Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter zurück. "

Wenn Sie  meine Berichte über die mangelhaften Arbeiten Ihrer Mitarbeiter hier nachgelesen haben, sollten Sie Ihre Aussage überdenken.
 
Nun zum aktuellen Thema
:150.000 € für die Sanierung von wassegebundenen Geh-und Radwegen.

Da wird über die Pressestelle eine Mitteilung veröffentlicht, siehe Bild 2 mit folgender Überschrift: Sanierung von Rad- und Gehwegen .

Ich korrigiere: Fertigstellung einer Mountainbikestrecke.

Empfehlenswerte Schutzausrüstung und Bereifung siehe Bilder 3+4 .
Es ist eine Frechheit, diese "sanierten" Wege freizugeben.
Teilweise bleibt  man bei Nutzung dieser Wege fast stecken und geht über den Lenker.
Scheinbar kennt weder der"Wegebauer" noch Ihr gelobter Beigeordente die Richtlinien für Erstellung und Abnahme solcher Wege.
Hier eine kurze Zusammenfassung  ab wann eine Abnahme und Freigabe erfolgt:1. Die Schichten sind der Belastung und den gegeben Örtlichkeiten anzupassen.
2. Der Weg ist in Satteldach- oder je nach gegebener Örtlichkeit in Pultdachform anzulegen.
Abweichungen von der Nennhöhe ± 10 mm, Ebenflächigkeit 10 mm/4 m-Latte
(Anm.In Kamen laut Ausschreibung 20mm)
3. Der Wasserabfluß ist durch Gefälle von 1-3 Prozent zu den Seiten zu gewährleisten,
(Anmerkung: Funktioniert aber nur wenn die Wegesränder abfallen und nicht ansteigen. Ist dies nicht gewähleistet, führt es zur Durchweichung der der Deckschicht und deren Erosion.) 
4. Der Weg darf erst zur Benutzung freigegeben werden, wenn die vorgeschriebene Festigkeit der Deckschicht erreicht ist.(Anm. Eine SIMPLE Anleitung, auch  für jeden Bürger folgt in einem weiterem Bericht)
5.Vor der Freigabe ist der Weg auf Schäden zu überprüfen und eventuelle Schäden auszubessern
Hier eine Ergänzung
Der abnahmefähige Zustand wird durch mehrere Arbeitsgänge, mit zeitlichem Abstand von Wässern (20 l/m2) mit Schlauchbrausen bei anhaltender Trockenheit, egalisieren und walzen der Flächen erreicht. Die Dauer dieser Fertigstellungspflege richtet sich nach den Witterungsbedingungen und der Intensität der Arbeitsgänge. Es ist mit einem Zeitraum von zwei bis sechs  Wochen zu rechnen.
Die Abnahme kann erfolgen, wenn die Oberfläche und die Gesamtschicht verfestigt sind.
  (Anm. Wiie einfach dieser Test ist, im nächsten Bericht) Zur Abnahme sind dem Bauherrn die Pflegehinweise zu übergeben.
Grundpflege
Mindestens einmal im Jahr ist ein Planieren, Nachverdichten und leichtes Nachsanden von sehr beanspruchten Bereichen vorzusehen.
Laub: Das anfallende Herbstlaub ist unbedingt (ZEITNAH,nicht erst im Mai des nächsten Jahres) zubeseitigen . Laub-blasen und saugen ist für wassergebundene Decken schädlich.
.
Gruß
R.L.

Autor:

Rolf Lepke aus Kamen

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