Stadtspiegel-Kolumne von Seite 1: Nicht "müssen", was wir "dürfen"

Richter schreiben vor, was wir dürfen und was wir nicht dürfen. Das ist nicht nur in Deutschland so.
Wenn sie aber Stadtverwaltungen vorschreiben, dass die uns etwas Bestimmtes nicht länger vorschreiben dürfen, dann heißt das nicht unbedingt, dass wir künftig das tun müssen, was uns jetzt nicht mehr verboten ist. Da können wir immer noch selbst frei entscheiden.

So, das klang jetzt ein wenig kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach: Wie am Sonntag im Stadtspiegel berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht Münster bestimmt, dass Städte nicht länger bestimmen dürfen, dass die Bürger ihre Hunde auf Waldwegen anleinen müssen.
Wie Herrchen und Frauchen es allerdings schaffen sollen, dass ihre jetzt freilaufenden Schwanzwedler nicht hinter jedem Hasen herjagen, das haben die Robenträger nicht mit erläutert.

Wer bislang gut mit Leine und Halsband gefahren ist, der handhabt das einfach weiter so. Wo ist das Problem?
Denn es ist wohl nicht zu befürchten, dass ein juristisch erfahrener Bello auf (Leinen-) Unterlassung klagt. Oder?

Autor:

Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland)

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