Klagedauer

Beiträge zum Thema Klagedauer

Politik
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„Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter“
Qualitätssicherung geht anders – wenn Misstrauen zur Pflicht wird

„Die Widerspruchstelle hat die Entscheidung geprüft. Anhaltspunkte für eine falsche Entscheidung sind weder genannt noch aus den Unterlagen ersichtlich. Der Bescheid entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.“ Hätte der Leistungsberechtigte seinerzeit auf die Flachkompetenz dieser Mitarbeiterin der Widerspruchstelle gehört und ihrem Widerspruchsbescheid vom 02.04.2012 Glauben geschenkt, so wäre er ein Betrogener geblieben. Am 27.04.2012 wurde Klage erhoben. Existenzsicherung? - Was für ein Hohn!...

  • Dortmund-Süd
  • 26.12.20
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Politik

30%-Sanktion und Datenschutzverletzungen beim Jobcenter Märkischer Kreis

H. staunte nicht schlecht, als ihm ein Schreiben vom 15.04.2013 zugestellt wurde. "vielen Dank für das Ausfülllen des Kontaktformulares auf unserer Homepage und dem damit verbundenen Interesse an unserem Unternehmen. Leider ist die angegebene Handynummer ungültig-deshalb auf diesem Weg. Gern möchten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch ein Arbeitsangebot unterbreiten." H. kannte weder das Unternehmen, noch die Homepage und auch kein Kontaktformular. Wie sich herausstellen sollte, hatte ein...

  • Dortmund-City
  • 14.07.18
Politik
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Jobcenter Märkischer Kreis nach 9 ½ Jahren Rechtsstreit zur Zahlung verurteilt

Mit Urteil vom 31.03.2014 entschied das Sozialgericht Dortmund in dem Verfahren Az.: S 40 (28, 23) AS 70/09 zugunsten der Klägerin und verurteilte das Jobcenter Märkischer Kreis zur Neubescheidung über einen Leistungsanspruch aus dem Jahr 2005! Nach 9 1/2 Jahren oder 3358 Tagen; nach einer Strafanzeige wegen Sozialleistungsbetrug gegen den damaligen Leiter der Widerspruchstelle; einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen einen Leistungssachbearbeiter und zwei "Gegen-Strafanzeigen"...

  • Dortmund-City
  • 03.10.16
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Politik

Das Bundessozialgericht begrenzt die Klagedauer an Sozialgerichten.

Endlich ist es soweit, dass die Klagen vor dem Sozialgericht nicht mehr Jahre dauern dürfen. Somit werden auch weniger zu Unrecht Sanktionierte in die Obdachlosigkeit getrieben. Das Bundessozialgericht hat nun der endlosen Wartezeit ein Ende bereitet. Klagen an den Sozialgerichten oder Landessozialgerichten dürfen künftig maximal 12 Monate liegen gelassen werden. Wenn Bearbeitungszeiten überschritten werden, müsse dies konkret begründet werden. Das urteilte aktuell das Bundessozialgericht in...

  • Hemer
  • 06.09.14
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