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Politik
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„Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter“
Qualitätssicherung geht anders – wenn Misstrauen zur Pflicht wird

„Die Widerspruchstelle hat die Entscheidung geprüft. Anhaltspunkte für eine falsche Entscheidung sind weder genannt noch aus den Unterlagen ersichtlich. Der Bescheid entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.“ Hätte der Leistungsberechtigte seinerzeit auf die Flachkompetenz dieser Mitarbeiterin der Widerspruchstelle gehört und ihrem Widerspruchsbescheid vom 02.04.2012 Glauben geschenkt, so wäre er ein Betrogener geblieben. Am 27.04.2012 wurde Klage erhoben. Existenzsicherung? - Was für ein Hohn!...

  • Dortmund-Süd
  • 26.12.20
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