Taxifahren wird ab dem 1. Dezember teurer

Die Beförderungsentgelte für Taxen werden nach drei Jahren ab 1. Dezember wieder angepasst. Dies muss der Kreistag am 20. Oktober noch endgültig beschließen, im Fachausschuss waren jedoch CDU, SPD, Grüne und FDP dafür. Die VWG konnte sich mit ihrem Antrag auf einen Mindestlohn bzw. eine geringere Anhebung der Gebühren nicht durchsetzen. Die Grundgebühr wird von 2,40 auf 2,80 Euro steigen und die km-Gebühr von 1,35 auf 1,45 Euro (tagsüber) und von 1,55 auf 1,65 Euro (nachts).

Vorstandsmitglied Lars Rentmeister hatte zuvor begründet, warum auch aus Verwaltungssicht eine Anhebung gerechtfertigt sei. Gleichzeitig verwies er auf die Tarifautonomie, die einen Beschluss des Kreistages zu Mindestlöhnen nicht zulässt. Einen solchen Beschluss hätte man beanstanden müssen, da er rechtswidrig gewesen wäre. Deshalb verzichtete die SPD auch auf eine zunächst vorgesehene Resolution zum Mindestlohn.

Manfred Dickmann, Vorstandsmitglied der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein e.V., erläuterte dass kreisweit ein Stundenlohn zwischen 6,50 und 9 Euro gezahlt werde und deshalb die von der VWG vorgeschlagene Forderung nach einem Mindestlohn von 6,50 Euro schon Realität sei. Die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung ergebe sich im ländlichen Raum auch deshalb, weil hier unverhältnismäßig viele Leerfahrten stattfänden. Während in einer Großstadt bei einer Jahresleistung von 120.000 Kilometer lediglich rund 20.000 Kilometer Leerfahrten sind, sind das im ländlichen Raum immerhin mindestens 50.000 bis 60.000 Leerkilometer.

Einig war sich der Fachausschuss auch darin, nichts gegen die Einführung von Alt-Autokennzeichen einzuwenden, wenn denn für den Kreis dadurch keine Extrakosten entstehen würden. Bekanntlich wird zurzeit auf Länderebene über die mögliche Wiedereinführung diskutiert.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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